Darf Vermieter Hundehaltung verbieten ?

10 Antworten

Hallo,

lt. der aktuellen Rechtsprechung aus dem Jahre 2013 des BGH (oberste Instanz) ist es jetzt so geregelt, dass ein pauschales Hunde- und Katzenhaltungsverbot in einem Mietvertrag nicht mehr gültig ist.

DAS heißt nun aber nicht, dass jeder Mieter sich nun einfach so Hunde und Katzen anschaffen darf.

JETZT ist es vielmehr so, dass der Mieter ganz individuell um die Erlaubnis nachfragen muss, Hund oder Katze halten zu dürfen. Der Vermieter kann diese Erlaubnis versagen, MUSS aber einen triftigen Grund dafür anführen. Nur die Aussage, "nein, das möchte ich nicht" etc. reicht dafür nicht aus.

Aber ob es sich um einen triftigen Grund handelt, den der Vermieter angibt, entscheidet nicht der Mieter, oder die GF-Community oder Tante Erna, sondern im Zweifelsfall eben ein Gericht. Das kostet Zeit, Nerven und vor allem Geld.

Schafft man sich einen Hund an, OHNE die schriftliche!!! (weil nachweisbar) Erlaubnis zu haben, dann kann der Vermieter die Abschaffung des Tieres innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verlangen oder ansonsten sogar kündigen.

Also unbedingt mit dem Vermieter ein freundliches Gespräch führen - dabei vllt. darauf hinweisen, dass man eine Hundeschule besuchen wird, damit der Hund gut erzogen wird und niemanden belästigt, dass man eine Versicherung abschließen wird, damit bei möglichen Schäden diese bezahlt werden etc. pp.

Ja, darf er wenn er einen Grund angibt

steefi  09.01.2020, 10:19

Braucht keinen Grund angeben

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angangseh  09.01.2020, 10:21
@steefi

Doch, ein Grund muss genannt werden, weil ein generelles Verbot schon etwas länger nicht mehr zulässig ist

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steefi  09.01.2020, 10:24
@angangseh

ok, wenn das so ist dann ändere ich meine Antwort zu: er muß irgendeinen Grund nennen und der ist dann am besten auch noch schwer überprüfbar.

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Mina7000  09.01.2020, 10:56
@Lysandra13

Wieso „leider“? Ich finde es sehr sinnvoll. Entweder es gibt Gründe wie z.B. Eine Tierhaarallergie und man weiß als Mieter Bescheid wieso es verboten ist. Oder es gibt keine Gründe und der Vermieter scheint nichts dagegen zu haben.
Pauschale Verbote ohne Gründe halte ich für schwachsinnig

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Lysandra13  09.01.2020, 11:02
@Mina7000

Weil der Vermieter immer weniger Rechte hat, obwohl es seine Wohnung ist..

hat er schlechte Erfahrungen gemacht, ist das kein Grund die Hundehaltung zu verbieten..

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Mina7000  09.01.2020, 11:16
@Lysandra13

Für den Mieter ist die Wohnung immerhin sein Zuhause..

und schlechte Erfahrungen beziehen sich vermutlich auf ein bis zwei Hunde und nicht alle Hunde der Welt. Weswegen also alle Hunde pauschalisieren?

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Lysandra13  09.01.2020, 11:20
@Mina7000

Es geht nicht um pauschalisieren, aber du darfst als Vermieter nicht mal sagen, ein großer Hund ist ok, ein kleiner nicht... du darfst nur entweder oder, sagen

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dsupper  09.01.2020, 11:22
@steefi

Auch damit kommt der Vermieter nicht sehr weit - denn er muss einen triftigen, überprüfbaren Grund nennen! Ansonsten kann es schnell passieren, dass er einen entsprechenden Prozess verliert - und das wird teuer.

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Ein generelles Haustierverbot wurde bereits vom BGH gekippt und wenn nichts im Mietvertrag steht, darf sich der Vermieter auch nicht beschweren, wenn ihr euch ein Tier zulegt.

LukaUndShiba  09.01.2020, 12:01

Falsch.

Steht nichts im Vertrag ist man auch dazu verpflichtet nachzufragen:

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Kann er machen ist ja eigentlich sein Haus und man muss nicht immer alles Vertraglich regeln man kann sich ja auch aussprechen.

Ja, das darf er verbieten.