Darf meine Stimme am Parkhausschalter aufgenommen werden?
Hi, ich hätte da mal ne frage:
vor kurzem hatte ich eine kleine Auseinandersetzung an der Schranke eines Parkhauses, da der Automat mein Parkticket nicht akzeptiert hatte. Daraufhin habe ich das Personal kontaktiert und per Mikro mit denen gesprochen. Es kam zu einer kleinen Auseinandersetzung, da sie mich nicht rauslassen wollten. Jetzt ist meine Frage: Darf das Personal ohne mein Einverständnis das Gespräch und damit alles was ich sage aufnehmen, da sie meinten, sie würden mich aufgrund von irgendwelchen beleidigenden Ausdrücken anzeigen ???
4 Antworten
Nein, dürfen sie nicht. siehe § 201 StGB. Zudem dürfte es fraglich sein, ob sie das überhaupt aufgenommen haben. Ich denke nicht.
Allerdings können sie Dich auch so anzeigen. Dazu brauchen sie keine Aufnahme.
Nein, das darf niemand ungefragt und ohne Erlaubnis, § 201 StGB.
Das ist etwas Anderes. Da eine Beleidigung ebenfalls im StGB strafbar ist, kann eine zufällige Aufzeichnung durchaus als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Das dürfte bei Strafverfolgung der Fall sein.
Bzw. Ist die Beleidigung dann strafrechtlich ungültig, da er ja meine Stimme garnicht aufnehmen durfte oder muss auch ich trotzdem zahlen ??
Eine Straftat sticht eine andere nicht aus, beide Taten werden für sich abgehandelt.
Es kann also durchaus sein, das er wegen Verstoss gegen den 201 StGB zur Kasse gebeten wird, und Du für die Beleidigung.
Ok, aber darf bzw. KANN oder werden in parkhauschaltern überhaupt stimmen aufgenommen ??
Du fragst Sachen, scheinst ja ordentlich Muffen zu haben. Was der Parkhauswächter für technische Einrichtungen hat, das können wir nicht wissen. Aber so ziemlich jeder hat ein Smartphone.
Grundsätzlich nein, wenn du aber eine Straftat/Beleidigung begehst, dürfen sie das natürlich dokumentieren. Hierbei würde dann festgestellt, ob sie das Gespräch permanent, also strafbar, aufgenommen haben oder tatsächlich erst, als DU dich strafbar gemacht hast.
Es war halt so, dass das Gespräch beendet wurde und ich beim herausfahren vor mich hin beleidigt habe, also ihn nicht direkt angesprochen habe, da das Gespräch an einem Telefonschalter an der Schranke stattfand und er aufgelegt hatte. Ich weiß halt nur nicht, ob er mein Mikro/ Aufnahme noch an hatte…
Mach dir da mal keine Sorgen, mir sind derartige Parkautomaten (Schrankensysteme u.s.w.) mit Tonaufnahmegeräten nicht bekannt. Dennoch könnte dich der Parhausmitarbeiter wegen u.a. Beleidigung oder Bedrohung anzeigen, beweisen kann er es nicht, außer er hätte einen Zeugen dabei gehabt bei deinen verbalen Entgleisungen.
Als Student wäre es nämlich nicht gerade möglich bis mehrere hundert Euro zu bezahlen 😅😅 deshalb die Angst
Derart Geldstrafen kann man auch in monatlichen Raten abbezahlen.
Ok, aber du sagst dennoch eher ich sollte mir da keine Sorgen machen, richtig ?
Ok, also selbst, wenn ich beleidigt haben sollte, darf er nicht mit einer Sprachaufnahmen zur Polizei gehen und mich anzeigen, richtig ??