Darf meine Stimme am Parkhausschalter aufgenommen werden?

4 Antworten

Nein, dürfen sie nicht. siehe § 201 StGB. Zudem dürfte es fraglich sein, ob sie das überhaupt aufgenommen haben. Ich denke nicht.

Allerdings können sie Dich auch so anzeigen. Dazu brauchen sie keine Aufnahme.

Nein, das darf niemand ungefragt und ohne Erlaubnis, § 201 StGB.

Marco34522 
Fragesteller
 05.11.2022, 01:33

Ok, also selbst, wenn ich beleidigt haben sollte, darf er nicht mit einer Sprachaufnahmen zur Polizei gehen und mich anzeigen, richtig ??

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ZuumZuum  05.11.2022, 01:35
@Marco34522

Das ist etwas Anderes. Da eine Beleidigung ebenfalls im StGB strafbar ist, kann eine zufällige Aufzeichnung durchaus als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.

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Still  05.11.2022, 08:07
@ZuumZuum

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

Das dürfte bei Strafverfolgung der Fall sein.

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Marco34522 
Fragesteller
 05.11.2022, 01:35

Bzw. Ist die Beleidigung dann strafrechtlich ungültig, da er ja meine Stimme garnicht aufnehmen durfte oder muss auch ich trotzdem zahlen ??

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ZuumZuum  05.11.2022, 01:37
@Marco34522

Eine Straftat sticht eine andere nicht aus, beide Taten werden für sich abgehandelt.
Es kann also durchaus sein, das er wegen Verstoss gegen den 201 StGB zur Kasse gebeten wird, und Du für die Beleidigung.

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Marco34522 
Fragesteller
 05.11.2022, 01:38
@ZuumZuum

Ok, aber darf bzw. KANN oder werden in parkhauschaltern überhaupt stimmen aufgenommen ??

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ZuumZuum  05.11.2022, 01:40
@Marco34522

Du fragst Sachen, scheinst ja ordentlich Muffen zu haben. Was der Parkhauswächter für technische Einrichtungen hat, das können wir nicht wissen. Aber so ziemlich jeder hat ein Smartphone.

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Grundsätzlich nein, wenn du aber eine Straftat/Beleidigung begehst, dürfen sie das natürlich dokumentieren. Hierbei würde dann festgestellt, ob sie das Gespräch permanent, also strafbar, aufgenommen haben oder tatsächlich erst, als DU dich strafbar gemacht hast.

Marco34522 
Fragesteller
 05.11.2022, 11:24

Es war halt so, dass das Gespräch beendet wurde und ich beim herausfahren vor mich hin beleidigt habe, also ihn nicht direkt angesprochen habe, da das Gespräch an einem Telefonschalter an der Schranke stattfand und er aufgelegt hatte. Ich weiß halt nur nicht, ob er mein Mikro/ Aufnahme noch an hatte…

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Mach dir da mal keine Sorgen, mir sind derartige Parkautomaten (Schrankensysteme u.s.w.) mit Tonaufnahmegeräten nicht bekannt. Dennoch könnte dich der Parhausmitarbeiter wegen u.a. Beleidigung oder Bedrohung anzeigen, beweisen kann er es nicht, außer er hätte einen Zeugen dabei gehabt bei deinen verbalen Entgleisungen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Marco34522 
Fragesteller
 05.11.2022, 01:46

Als Student wäre es nämlich nicht gerade möglich bis mehrere hundert Euro zu bezahlen 😅😅 deshalb die Angst

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Marco34522 
Fragesteller
 05.11.2022, 01:52
@FamilyWoman

Ok, aber du sagst dennoch eher ich sollte mir da keine Sorgen machen, richtig ?

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