Darf meine Mutter rechtlich gesehen mir das Handy abnehmen?

10 Antworten

Deine Eltern haben Dir gegenüber zunächst mal eine ErziehungsPFLICHT neben der Fürsorgepflicht. Im Rahmen dieser ErziehungsPFLICHT kann sie Dir das Handy wegnehmen. Ebenso aus gesundheitlichen Gründen die durchaus denkbar wären aber nicht von mir unterstellt werden. 

Nicht wegnehmen darf sie Dir das Handy wenn es die einzige Möglichkeit für Dich ist mit Deinem Vater regelmäßigen Kontakt zu halten und Du es sonst nicht zu Deinem Nachteil nutzt. 

Wer das Handy zahlt ist nicht die entscheidende Frage. Die entscheidende Fragestellung lautet: Dient die Maßnahme Deinem Wohlergehen Deine Entwicklung berücksichtigend? Entwicklung lässt sich nicht kaufen, sie wird erarbeitet. 

Wenn sie das Sorgerecht hat, ja. 

Also ich würde sagen als erzieherische Maßnahme ja. Allerdings darf sie das Gerät dann eigentlich nicht selbst behalten/benutzen und muss es im Zweifelsfall an deinen Vater weiterleiten. Jedenfalls dürfte er das verlangen. Anders sieht die Sache jedoch aus wenn du volljährig bist, denn dann muss sie keine Erziehung mehr vornehmen und darf dir dein Eigentum eigentlich nicht abnehmen. Bzw das deines Vaters oder irgendeines anderen Menschen, der dir das Objekt freiwillig überlassen hat (also nicht geklaut :)

Rein rechtlich gesehen kommt es darauf an, wer denn jetzt nach der Scheidung dein gesetzlicher Vormund und dein Erziehungsberechtiger ist. Nachdem du bei der Mutter lebst wird das sehr wahrscheinlich deine Mutter sein. Das heißt solange du nicht 18 Jahre alt bist darf sie darüber bestimmen, was du besitzt und benutzen darfst. Sie darf ebenso bestimmen wie lange du ausgehen darfst oder eben nicht. 

Wenn sie also einen Grund sieht dir dein Handy abzunehmen, dann darf sie das aus rechtlicher Sicht.

Ich gehe davon aus, daß du minderjährig bist. Deine Mutter kann dir natürlich das Handy als Erziehungsmaßnahme abnehmen - selbst wenn es dein Vater bezahlt hätte.