Rein rechtlich gesehen kommt es darauf an, wer denn jetzt nach der Scheidung dein gesetzlicher Vormund und dein Erziehungsberechtiger ist. Nachdem du bei der Mutter lebst wird das sehr wahrscheinlich deine Mutter sein. Das heißt solange du nicht 18 Jahre alt bist darf sie darüber bestimmen, was du besitzt und benutzen darfst. Sie darf ebenso bestimmen wie lange du ausgehen darfst oder eben nicht. 

Wenn sie also einen Grund sieht dir dein Handy abzunehmen, dann darf sie das aus rechtlicher Sicht.

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Was du außerhalb der Unterrichtszeit machst, über das darf deine Lehrerin natürlich nicht bestimmen. Das heißt solange du dir keine anzüglichen oder illegalen Dinge auf die Hände malst, oder dir z.B: Schummelzettel auf die Hände schreibst, darf sie sich nicht  darüber aufregen. Wenn du also nur einen Namen schreibst oder ein Herz, dann hast du ja nichts verbotenes gemacht. Deine Lehrerin darf sich ja ebenso wenig darüber aufregen, ob du ein Tattoo hast oder nicht. 

Das ganze Stimme aber natürlich alles nur, solange du während der Stunde aufpasst und dich nicht in der Stunde bemalst.

Ich würde mal mit dem Direktor oder deinen Eltern darüber reden, denn es ist absolut nicht verständlich, dass sich deine Lehrerin darüber aufregt!

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