Kontaktverbot vom Vater?

4 Antworten

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Naja, es kommt immer auf die Situation und den Freundeskreis an aber grundsätzlich darf der Vater es tun. Wieso die Frage?

AL030923 
Fragesteller
 30.03.2024, 14:31

Also meine Freundin und ihr Vater haben extremst viel Streit und sie war vorgestern mit mir und noch einer Freundin draußen und dann hatte sie wieder einen sehr schlimmen Streit und wurde dann bei mir von ihm abgeholt und seitdem hat sie Kontaktverbot zu uns und darf sich nicht mehr mit uns treffen

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verreisterNutzer  30.03.2024, 14:33
@AL030923

ja, das ist wirklich blöd aber ich weiß nicht was ich dazu sagen soll. Es gibt bestimmt einen Grund, weshalb der Vater so reagiert.

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Ja - auch wenn ich so etwas für unsinnig halte.
Ich nehme an, dass der Vater keine (nachvollziehbare) Begründung für dieses Verbot hat.

https://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/verhaeltnis-zu-eltern/eltern-bestimmen-den-umgang-der-kinder-mit-freunden-und-verwandten

Ich denke, dass die 13-Jährige vielleicht versuchen wird, dieses Verbot zu umgehen.

AL030923 
Fragesteller
 30.03.2024, 14:37

Danke

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W18J66  30.03.2024, 14:40

Aus welchem Kulturkreis kommt denn der Vater?

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Nein, nur wenn dir Gewalt droht, also eine Kindeswohlgefährdung vorliegt...ansonsten gehe zum Jugendamt, die werden dir dabei helfen...

mondfaenger  30.03.2024, 14:12

Blödsinn, das Jugendamt macht da gar nichts.

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mondfaenger  30.03.2024, 14:14
@linkerJesus

Die haben wichtigere Fälle zu lösen und kümmern sich nicht um so einen Kindergarten.

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mondfaenger  30.03.2024, 14:23
@linkerJesus

Wer keine Ahnung hat, bist ja wohl du, sonst würdest du nicht so einen unsinnigen Rat geben.

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buma1978  30.03.2024, 16:26

Ich denke auch das, dass Jugendamt hier nichts unternimmt.

Es gehört zur Erziehung, den Kontakt zu Personen möglichst zu minimieren, die einen negativen Einfluss auf die eigenen Kinder haben. Die Einschätzung obliegt dabei den Erziehungsberechtigten.

Anders würde es aussehen, wenn der Vater sie versucht generell auf die Wohnung zu beschränken. Also kein Stubenarrest (zeitliche Begrenzung) und keine Begrenzung auf bestimmte Personen, sondern ein generelles Verbot von Kontakten außerhalb der Familie. Das wäre dann sehr wohl ein Fall fürs Jugendamt.

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