Darf meine Lehrerin mich Nachsitzen lassen bzw. die Arbeit nachschreiben lassen wenn ich sie in ein Falsches Heft geschrieben habe?
Ich habe zur Deutscharbeit eine Heft mit 3cm fand statt 9cm Rand mitgebracht, habe aber das Heft so geknickt dass ich so schreibe wie als wenn ich das geforderte Heft dabei gehabt hätte. Man darf ja beim Nachsitzen nur Sachen nachholen die man im Unterricht versäumt hat.
5 Antworten
Nein. Nachsitzen darf nur gegeben werden, wenn Unterrichtsinhalte verpasst wurden, um sie nachzuhohlen.
Nachsitzen darf man nur, wenn man was verpasst hat. Zum Beispiel, wenn man den Unterricht gestört hat oder zu spät kam oder geschwänzt hat etc.
Sie kann dir etwas von der Note abziehen, aber mehr kann sie auch nicht machen.
...Man darf ja beim Nachsitzen nur Sachen nachholen die man im Unterricht versäumt hat... Wo steht das ? Wenn deine Lehrerin der Meinung ist du hast das Thema verfehlt , fängst es halt von vorne an
wegen solchem Firlefanz eine Arbeit nachschreiben müssen? Da hätten schon meine Eltern einen solchen Aufriss gemacht un die Lehrerin derart gefaltet, das der Sturz von der Teppichkante tödlich gewesen wäre.Meinem Jüngsten wurde mal angekreidet, er hielte sich nicht an die Linien, die Leistung sei nicht erbracht.
Es bedurfte nur eines kurzen Gespräches mit dem Direx in einer kleinen Pause ...
ja das Verhalten deiner Eltern hat auf dich abgekupfert... aber im schlechten Sinne.. den Lehrer gefaltet... soso
A ja .. also sein Kind gegen Willkür zu schützen ist also ein schlechtes Beispiel. Sehe ich anders, werde ich mit dir auf sicher nicht diskutieren.
nee.. mit einem furienähnlichen Geschöpf will ich gar nicht diskutieren
und wie schaut das Heft dann aus ?? absolut schlampig.. ja dafür gabs früher Nachsitzen.. weil man nicht fähig war, seine Arbeitsmaterialien korrekt zu führen..
Schade dass sich heute immer nur Lehrer an die Regeln halten sollen, die Schüler aber nicht
Tja ... und welches Vorbild geben sie ab, wenn sie sich nicht an die Regeln halten?
Für ein schlampig aussehendes Heft darf es kein Nachsitzen geben. Das ist fest geregelt.
Aber doch nicht bei unseren gF-der Kaiser hat immer Recht!-Pädagogen bzw. Nichtpädagogen.
Nein, das Heft ist komplett ordentlich geführt, lediglich habe ich Neun cm Platz zu Rand gelassen um die Voraussetzungen zu erfüllen
§53 SchulG NRW und ja ich gehe in NRW zur Schule