Darf (mein) Vertrauenslehrer mir die Ärmel hoch ziehen?
Guten morgen
Zu meiner Frage: (ich weiß, dass ich die Frage schon einmal gestellt habe, aber die Lage hat sich ein wenig geändert.)
Ich bin wegen selbstverletzendem Verhalten mal zum Schulsozialarbeiter gegangen, dies War letztes Jahr, und ich bin mittlerweile keine Schülerin mehr an der Schule, trotzdem ist es so freundlich mir dennoch zu helfen.
Es hat mich mal gefragt, ob er meine Arme sehen darf, ich denke mal um die Situation besser einschätzen zu können. Ich würde ihm eben meine Arme zeigen, weil er eh so einiges (ziemlich viel) von mir weiß, aber irgendwie schaffen ich es eben nicht die Ärmel hoch zu ziehen.
Ich würde ihn fragen, ob er es machen kann aber ich weiß eben nicht ob er das darf und ob sich die Situation möglicherweise ein bisschen verändert hat, dadurch das ich keine Schülerin an der Schule bin.
Danke im vorraus
4 Antworten
Da machst du dir aber ganz schön viele Gedanken um solche Kleinigkeiten. Mehr als nein sagen kann er nicht, wenn du ihn darum bittest.
Ganz besonders die Tatsache, dass du keine Schülerin bist, entschärft die Situation enorm, da ihm schlechter die Ausnutzung seiner Position vorgeworfen werden kann. Aber selbst wenn du noch Schülerin bei ihm wärest, wirst du ja wohl kaum ihn bitten, deine Ärmel hochzukrempeln, um ihn dann dafür wegen sexueller Belästigung anzuzeigen.
Also was soll das Ganze? Als Sozialarbeiter wird er dir helfen wollen und so oder so einen Weg finden, mit oder ohne Hochkrempeln.
Zuständig ist er aber genau genommen offiziell nicht mehr für dich.
Es geht um "Ärmel krempeln" und nicht um "Schlüpfer lüpfen". Sozialarbeiter arbeiten täglich mit Mädchen. Zur Not läßt man die Tür auf und gut.
In diesem Land darfst du dich anvertrauen, wem immer du möchtest. Da macht es natürlich Sinn sich kompetente Hilfe zu suchen, besonders, wenn es erwiesene kompetente Hilfe ist.
Der Hilfegeber sollte allerdings damit einverstanden sein. Wenn er sich überfordert fühlt, oder dich weiterreicht, dann musst du damit leben (z. B. an einen Arzt verweisen).
Ein Sozialarbeiter genießt eine besondere Vertrauensstellung. Daher wird er dich auf keinen Fall ignorieren, denn das wäre zudem unterlassene Hilfe. Ferner kennt er seine gesetzliche Position genau. Er wird nichts unternehmen, was er nicht darf. Da hat er keine Hemmungen das genau zu formulieren.
Der Sozialarbeiter schweigt gerne in deinem Sinne, aber er ist kein Arzt und somit unterliegt er nicht der Schweigepflicht. Wenn er um dein Leben fürchtet, leitet er die notwendigen Schritte ein.
Jetzt mach kein so´n Bohei draus: Entweder Du schiebst die Ärmel hoch, oder lässt´s eben bleiben! Du willst Hilfe? Dann machst es auch!
So sieht´s aus! Und sie kann´s sowieso nicht auf ewig verstecken!
Nein, darf er nicht. Egal ob du es zulässt oder nicht. Es sind schließlich Ärmel UND du bist kein Schüler mehr. Tut mir leid die Ärmel müssen so bleiben wie sie sind.
Beim Ritzen war es ja auch kein Problem.