Darf mein Vater das?

18 Antworten

Nein.

Mfg sckippi

M/5×7

Es gibt immer noch Eltern die das einfach nicht akzeptieren können. Warte ab ob er sich beruhigt. wenn nicht solltest du dir Hilfe suchen Vertrauenslehrer oder Sozialarbeiter.

Mit 14 hast du sogar gesetzlich das Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung.. dein Vater kann dagegen nichts machen und soweit ich den Paragraphen richtig verstanden hab.. macht er sich damit sogar strafbar

Was allerdings das Playstation und PC verbot angeht.. so kann er dir das auch einfach so verwehren solange du unter seinem Dach wohnt.. es ist allerdings äußerst fragwürdig dies als "Bestrafung" für deine Sexualität zu wählen..

darüber hinaus kann er dir auch nicht verbieten sich mit anderen Jungs zu treffen.. erstens ist ja gar nicht gesagt das du überhaupt in nächster Zeit einen Freund finden wirst, unabhängig davon ob du dich nun mit Jungs triffst oder nicht.. zweitens... kann dein Vater dir den Umgang mit bestimmten Personen verbieten, wenn er der Meinung ist das diese einen schlechten Einfluss auf dich haben.. aber er kann dir nicht den Kontakt, auf Grund deiner Sexualität, mit jeglichen anderen Menschen des selben Geschlechts unterbinden.. was nebenbei ziemlich bescheuert ist, weil du noch in die Schule musst und da bestimmt genug potenzielle Crush lauern.. UND du immerhin auch mit deiner Klasse interagieren musst.. oder erwartet er von dir das du dich vor der Klasse hinstellt und sagst.. ja sry Jungs.. mein Vater hat mir verboten auch auch nur anzugucken, weil ich schwul bin, deshalb tut bitte so als wäre ich gar nicht da -.-

Ich würde an deiner Stelle zum Jugendamt gehen und denen die Situation schildern.. keine Angst.. die werden dich schon nicht da behalten.. sondern einfach nur ein klärendes Gespräch mit einem Vater suchen.. dann werden weitere Gespräche mit euch beiden zusammen folgen.. in denen ihr euch austauschen könnt, um das Problem zu lösen und er dir mehr Verständnis entgegen bringt

MIt einer Sache hat er aber ein bissl recht.. in deinem Alter hast du wie gesagt zwar ein Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung.. aber es ist nicht gesagt das du diese auch beibehälst.. ich hatte damals auch einige Bitendenzen.. mittlerweile aber gar nicht mehr.. es gibt Mädchen die meinen sie wären lesbisch.. einfach weil sie nichts mit Jungs anfangen können.. und ups.. siehe da.. so mit 20 sind sie dann entweder komplett hetero oder bi.. aber stehen doch eher auf Männer.. Natürlich ist es auch nicht ausgeschlossen das du schon mit 9 weißt das du homo bist und sich das auch nie ändert.. ich wollte das nur mal am Rand erwähnt haben ;D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beziehungsberater seit der Grundschule ;D
Noname07138 
Fragesteller
 22.05.2022, 21:09

Seit ich weiß was Sex ist haben mich mädchen oder Frauen nie gereizt. Immer ausschließlich Jungs. Ich hatte noch nicht mal den allseits bekannten "Grundschul Crush".

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Pseudohirni  22.05.2022, 21:22
@Noname07138

ich hatte meinen im Kindergarten.. da hat jeder sein eigenes Tempo.. na ja.. wenn du dir so sicher bist, dann ist ja gut..

ich hab auch n Kumpel der mit 13 wusste das er schwul ist..

ich mein nur das es auch Jugendliche gibt die Liebe mit Freundschaft durcheinanderbringen oder sich später sexuell noch umorientieren.. daher die Aussage deines Vaters.. du solltest ihm also erstmal klar machen das es keine Phase ist und du auch von keiner Krankheit befallen wurdest die nach der Pubertät aufhört..

und wie gesagt, falls du Angst vor einem Gespräch unter vier Augen hast, würde ich von dir aus das Jugendamt einschalten.. da habt ihr nichts zu befürchten die sind öfter mit solchen Situationen konfrontiert und wollen nur zwischen dir und deinem Vater vermitteln.. wahrscheinlich werden die euch in Familientherapie stecken oder so

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Noname07138 
Fragesteller
 22.05.2022, 21:24
@Pseudohirni

Die aussage meines Vater war (Ich kenne meinen Vater gut genug um das zu wissen) definitiv darauf bezogen, dass ich gar nicht das RECHT have selbst darüber tu entscheiden.

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Pseudohirni  22.05.2022, 21:32
@Noname07138

ok.. tja.. da liegt er zum Glück falsch

denn:

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist zwar in keinem Gesetz, auch nicht im Bundesteilhabegesetz oder UN-Behindertenrechtskonvention, konkret geregelt. Es resultiert aber aus dem allgemeinen Selbstbestimmungsrecht, welches verfassungsrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 des Grungesetzes (Schutz der Menschenwürde) und Art bestimmt ist.

Damit das er dir das Recht darauf entsagen will verletzt er deine Menschwürde und verstößt somit gegen das Grungesetz

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Pseudohirni  22.05.2022, 21:41
@Noname07138

können ja.. aber die würden dich wohl auch nur zum Jugendamt weiter vermitteln.. es wäre was anderes wenn ein Mitschüler dich wegen deiner Sexualität diskriminieren würde.. hier ist es aber einfach nur die Ignoranz deines eigenen Vaters welche zu Problemen führt.. immerhin hat er dich nicht geschlagen oder so

vor 30 Jahren würde die Reaktion deines Vaters sogar noch als völlig normal durchgehen.. erst seit 15 Jahren gilt sie zumindest als nachvollziehbar.. und erst seit ein paar wenigen Jahren als verwerflich..

In erster Linie geht es darum deinem Vater klar zu machen das mit dir alles in Ordnung ist.. und nicht ihn zu bestrafen. .das würde evtl sogar nach hinten losgehen

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Libertinaerer  23.05.2022, 10:44
@Pseudohirni

Die Rechte Kinder und Jugendlicher wurden von Rot/Grün kurz nach der Jahrtausendwende umfassend gestärkt, sowie die Familiengerichtsbarkeit umfassend reformiert, um das auch gut durchsetzen zu können.

Die aktuelle Rechtslage ist also seit gut 20 Jahren so, aber die Jugendämter haben wohl noch etwas gebraucht, die Möglichkeiten auch zu nutzen.

Jedenfalls stellen sie Jahr um Jahr einen neuen Rekord auf, bei Gefährdungen des Kindeswohls diese in Notfallmaßnahmen kurzfristig abzustellen ...

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Libertinaerer  23.05.2022, 10:57
@Pseudohirni
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist zwar in keinem Gesetz, auch nicht im Bundesteilhabegesetz oder UN-Behindertenrechtskonvention, konkret geregelt.

Ist bei uns ein Grundrecht, das in Art. 2 GG beschrieben ist.

Entsprechend hat man mit 14 das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, da dies der § 176 StGB als Grenzalter definiert. Danach haben Eltern noch bis 16 Kontrollmöglichkeiten was das Fördern der Sexualität durch Dritte angeht, sowie in Ausnahmefällen bis 18, wenn der Partner des Kindes selbst das Kindeswohl gefährdet ("Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.").

Die Grenzen elterlicher Erziehungsrechte sind im BGB aufgeführt.

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Nein darf er nicht. Also er darf dir PlayStation-Verbot geben, aber den Umgang mit allen Jungs verbieten darf er nicht. Wenn er das durchzieht kann man das vielleicht sogar als Kindeswohlgefährdung einstufen. Ich denke du solltest ihm ein paar Tage Zeit geben und ihm klar machen, dass es keine Phase ist. Außerdem kannst du ihm wissenschaftliche Studien zeigen, die sagen, dass du es sehr wohl wissen kannst, dass es keine Krankheit ist, etc.

Was sagt denn deine Mutter dazu? Ist sie auf deiner Seite?