Darf mein Kumpel beim Angeln helfen?

5 Antworten

Na ja,
in BaWü zB steht im Gesetz nur: "(4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich1.

für Personen, die den Inhaber eines gültigen Fischereischeins bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen," - da darf er bei enger Auslegung also keine Angel führen.
Hier in Hessen dürfen Helfer tatsächlich angeln, wenn der Fischereiberechtigte behindert ist:
"(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personenunterstützen lassen. Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrundkörperlicher Beeinträchtigung Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben. Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahresgelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang berechtigten Person andie Fischereiausübung herangeführt werden"
Allerdings ist man auf eine Handangel beschränkt.

Früher gab es ganz oft die Regelung, dass man unter der direkten Aufsicht eines Fischereischeininhabers angeln durfte und dann aber zu zweit nur eine Angel. Die Zeiten sind in den meisten Bundesländern aber schon lange vorbei.

Bzw. Was darf er helfen, geplat hätt ich das er auswirft, anhieb setzt und den fisch drillt.

Also nicht "helfen", sondern aktiv angeln, denn nichts anderes wäre das.

Nein, das wird er nicht dürfen. Unter gewissen Umständen braucht man zwar keinen Fischereischein (NDS, Bremen, MV, S-H...) wie immer falsch behauptet wird, aber da er aktiv angelt bräuchte er eine eigene Angelberechtigung (abgesehen von freien Gewässern, die es aber kaum gibt). Hat er diese nicht ist das einfach Schwarzangeln, welches du gefördert hast. Solltest du im Verein sein kann das nicht nur für ihn, sondern auch für dich Probleme geben, bis zum Ausschluss.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 1997 Angler

Da kannst du deine Planung gleich vergessen,denn ohne Fischereischein und Angelschein geht da nichts.

Woher ich das weiß:Hobby – Mit den Jahren lernt man viel dazu.

Ich selber habe keine Ahnung von den Regeln aber ich tippe jetzt mal auf die Auslegung der regeln, die so ein Angelschein mit sich bringt.

Das Problem wird die zweite Rute sein. Du oder dein Kumpel können viel erzählen, wenn es "nur" um das "helfen" geht. Ohne Grund braucht man ja keinen Angelschein. Und der ist doch sicherlich Personenbezogen.

Wenn dein Kumpel also mit einer zweiten Angel angelt, dann ist das wohl gegen die Regeln. (Denke ich.)

Wenn also ein Neunmalkluger kommt und dich, bzw, euch überprüfen will, dann wirst du deinen Schein haben und der Kollege halt nicht.

Ich denke nicht, das da die Begründung ausreicht "Er wollte nur helfen".

Kannst du nicht mal bei dem Aussteller dieses Angelscheins nachfragen? Das werden die doch sicherlich ganz sicher beantworten können.

Das kommt natürlich auf die Bestimmungen des Bundeslandes an.

Grundsätzlich kann er eine Menge helfen: Bier aufmachen, Würmer graben, Grill anheizen, Sonnenschirm aufstellen ....

Eine fertig montierte Angel darf am Wasser nur derjenige in die Hand nehmen, der auch ausübungsberechtigt ist. Und das setzt nunmal die erfolgreich abgeschlossene Fischereiprüfung voraus. Wo weiß ich es zumindst von meinem Sohn, hier in NRW