Darf mein Freund mich rausschmeißen?
Hallo zusammen, zwischen meinem Freund und mir läuft es seit ein paar Moanten nicht mehr so gut. Jetzt habe ich vor die Beziehung zu beenden, habe aber noch keine WG oder andere Ausweichmöglichkeit. Ich kann wieklich nirgendswo hin. Jetzt zur Mietsituation:
Ich bin offiziell in der Wohnung gemeldet und habe von der Vermieterin eine Erlaubnis zur Untermietung. Also mein Freund ist Hauptmieter und ich Untermieterin. Ich bezahle jeden Monat fristgerecht die Miete an ihn, aber wir haben keinen Untermietvertrag.
Ich bin mir unsicher und hoffe ihr könnt mir helfen.
3 Antworten
Er darf dich NICHT einfach rauswerfen, nur innerhalb einer akzeptablen Frist.
Alle unbefristeten Untermietverhältnisse können, wie normale Mietverhältnisse gekündigt werden. Das setzt aber im Regelfall einen berechtigten Kündigungsgrund voraus, der dann entweder eine ordentliche Kündigung nach §§ 573, 573 a BGB oder einen außerordentliche (fristlose) Kündigung nach §§ 543 Abs. 1, 569 BGB ermöglicht (zur Kündigungsfrist siehe unten Punkt 3).
Ganz ohne besonderen Kündigungsgrund, kann man kündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht.
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Bei einer möblierten Untervermietung, bei der man als Hauptmieter selbst mit in der Wohnung/ oder dem Haus wohnt: Dann kann man ebenfalls ohne besonderen Kündigungsgrund kündigen, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Hier ist die normale Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt und man kann den Untermietvertrag sogar zum Ende eines jeden Monats kündigen, wenn man die Kündigung bis spätestens zum 15. desselben Monats erklärt.
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Einfach ist das dann, wenn der Untermieter die Miete nicht bezahlt oder vorsätzlich Dinge in der Wohnung beschädigt. Auch Straftaten, wie zum Beispiel ein Diebstahl oder eine Beleidigung gegenüber dem Hauptmieter, zerstören das Vertrauensverhältnis so stark, dass ohne Zweifel ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt, der zur Kündigung berechtigt.
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Die normale Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung bei Untermietern ist 3 Monate. Die Kündigung ist immer zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam, wenn die Kündigungserklärung spätestens zum dritten Werktag eines Monats zugeht. Das bedeutet, erklärt man dem Untermieter bis zum 3. Werktag im März die Kündigung, ist sie zum 31. Mai wirksam.
Ohne Kündigungsfrist kann man nur bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Untermieter kündigen. Für einen als Hauptmieter muss es durch den Vertragsverstoß unzumutbar sein, das Untermietverhältnis bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist fortzusetzen (§§ 543, § 569 Abs. 2 BGB).
https://www.mietrecht.org/untervermietung/streit-untermieter/
Das ist ganz einfach BGB. Durch die hoffentlich auch als Mietzahlung bezeichneten Überweisungen ist ein Mietvertrag gem BGB zwischen dem Hauptmieter und Dir entstanden.
Mit allen Rechten, aber auch Pflichten für beide Seiten.
Du kannst zb nicht einfach so Dein Untermietverhältnis beenden, sondern hast dich an die gesetzliche Kündigungsfrist zu halten, genau so wie Er auch.
Ja die Miete wurde so bezeichnet, aber per Paypal gezahlt. Ich hoffe das macht keinen Unterschied.
Nein, er darf dich nicht so einfach rauswerfen. Du hast mit ihm einen mündlichen Mietvertrag. Durch die (hoffentlich beweisbare) Mietzahlung wird das bestätigt.
Wenn du eigene Möbel in einem Zimmer hast, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Ist es eine komplett möblierte Wohnung, ist die Frist 1 Moant.
Nur gerichtlich :
Der Untermieter hat das Recht die Wohnung bzw. das Zimmer entsprechend dem Untermietvertrag zu nutzen und nur er selbst oder der Untervermieter bzw. Hauptmieter können den Untermietvertrag beenden. Der Hauptvermieter kann den Untervermieter nur rauswerfen (lassen), wenn er einen Räumungstitel gen ihn hat.
Vielen Dank! Weißt du zufällig mit welchem Gesetz ich das begründen kann? Er ist immer 150%, da möchte ich gut vorbereitet sein.