Darf mein Ausbilder mich einfach jeden Tag alleine im geschlossenen Laden lassen?
Habe gerade eine Ausbildung angefangen. Geschäft hat nun nur noch halbtags auf und meine Mitarbeiter / Ausbilder gehen in Kurzarbeit. Sprich die arbeiten nur noch alle 4 Tage mal für ein paar Stunden.
Nun ist es ja so, dass ich als Azubi eine Ausbildungspflicht habe, weshalb nun entschieden wurde, dass ich 40 Stunden die Woche im Laden sitze. 50 % der Zeit ist der Laden dann geschlossen und ich soll mich sozusagen selbst ausbilden.
MIr selbst bringt es nichts, wenn ich da alleine in einem dunklen Laden sitze. Vor allem wenn ich niemanden habe, der mir etwas zeigen kann.
Nun habe ich diesen Satz hier irgendwo gelesen:
Denn der Ausbildende hat nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG eine Ausbildungspflicht. Das bedeutet auch, dass Ausbilderinnen und Ausbilder zu jeder Zeit zur Verfügung stehen müssen und nicht alle gleichzeitig zu Hause bleiben können.
Und frage mich, ob es überhaupt erlaubt, dass mein Ausbilder mich da wochenlang alleine im geschlossenen Laden hocken lässt während alle zu Hause sind?
Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht den Sinn dahinter. Ausbildung findet keine statt und mein Chef freut sich vermutlich nur, dass er sich um nichts kümmern muss und auf dem Papier der Azubi ja seine Ausbildungszeit bekommt....
3 Antworten
Das ist nicht erlaubt und erst recht nicht wen du erst grade angefangen hast was anderes wäre es zb im 2ten Jahr und du da was zu tun hast den auch da darf man dich nicht die ganze zeit alleine lassen!
Schreibe mal in deinem Berichtsheft nichts gemacht kein Kollege und keine Ausbilder den ganzen tag da und der laden geschlossen wen der das unterschreiben muss wird dein Chef wohl merken das er sich nicht korrekt verhält!
Das was dein Ausbilder macht darf er so nicht er kann dich Inventur machen lassen aber wen die fertig ist kann er sie nicht sofort wider verlangen!
Außerdem darf er dich nicht allein den ganzen tag lassen dir kann ja auch mal was passieren und dan ist er Dran es reicht schon wen du ausrutscht und dir keiner hielft!
Eigentlich wäre es das beste die Kammer zu informieren!
Den Auch wen der laden nur ein paar stunden auf hat ist das deine ausbildungs zeit!
Damit macht er sich strafbar den im Berichtsheft dar nur die wahrheit den das ist ein nachweis sowohl für die Kammer als auch für das Arbeitsgericht!
Du schreibst einfach rein was du da zu Arbeiten hast und wen das nur solche Inhalte sind geht das auch nur begrenzt den wie sollst du den da was nachfragen! Außerdem gibt es auch Sachen die der Chef nicht will das du sie weist was aber die Berufsschule übernimmt außerdem wie soll das gehen wen du nicht für alles Bücher hast den auch Politik und Arbeitsrecht gehört in die Ausbildung Und was die Arbeitgeber gerne verhindern würde wäre Die Arbeitssicherheit was auch zu einer Verweigerung von einem angestellten führen kann wen er sich da in Gefahr mit zb eine Schrotleiter zu benutzen!
Aber De noch darf er dich nicht komplett allein im laden lassen was ist zb wen ein Feuer Ausbricht und du kein schlüssel hast ? Oder gibt er dir einen schlüssel oder was ist wen umkippst im laden und ein Krankenwagen brauchst! Das würde ich mal an deiner stelle fragen den das sind auch Sachen Deiner Ausbildung!
Du hast eine normale Wochenstunden zahl von 40 Stunden merh ist so einfach nicht möglich !
Außerdem herrscht grade eine Art Ausnahmezustand und da gelten die normalen regeln nicht! Außerdem stell dich mal ganz dumm und frage was ist eigentlich mit der bestätiegung das du jeden tag da zur arbeit must auch wender laden zu ist den dan gilt die Pendler Bescheinigung ja nicht ! Mal sehen welche Ausrede er dan bringt!
das kann nicht sein. ruf am besten mal bei deiner ihk an oder kontaktiere deinen klassenlehrer von der berufsschule.
es macht echt keinen sinn, dass du alleine im laden hockst.
aber was hat mein klassenlehrer damit am Hut? Es ist wohl einfach so, dass azubis ein soll von 40 stunden garantiert werden muss :S
der könnte dich auch über die rechtslage genau informieren, falls du dich nicht an die ihk wenden willst
Auszubildende haben eine Beschäftigungspflicht, nur eben zu dieser Zeit ist es leider nicht der Fall.
immer nur Werkstatt aufräumen und Kehren sind nicht im Sinne der Ausbildung.
Genauso könntest zu Hause bleiben;
du schreibst genau das in dein Berichtsheft was du die Zeit getan hast. Was bringt ein Ausbilder der Anwesend sein sollte und der auch nix zu tun hat ...
Das kann ich leider nicht in mein Berichtsheft schreiben, da mein Ausbilder mir ja Anweisungen gegeben hat in der Zeit wo ich alleine im Laden bin theoretische Inhalte der Ausbildung durchzuarbeiten.