Darf man weiterhin fahren wenn die Begleitperson 1 Monat Fahrverbot bekommt?

8 Antworten

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2010/februar-2010/id-2010-02-68-begleitetes-fahren-mit-17-begleitperson-ohne-fuehrerschein.html

Begleitperson ohne Führerschein

Wie aber sieht es aus, wenn der Begleitperson nach Eintragung in die Prüfungsbescheinigung die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot gegen sie verhängt wird?

Entziehung: Wurde der Begleitperson die Fahrerlaubnis entzogen, ist sie nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis. Begleitet sie dennoch einen noch nicht 18 Jahre alten Inhaber einer Prüfungsbescheinigung, erfüllt sie nicht mehr die in § 48a Abs. 5 Nr. 2 FeV genannte Voraussetzung. Dies ist jedoch kein Verstoß nach § 75 FeV; die Begleitperson begeht also keine Ordnungswidrigkeit.

Fahrverbot: Wurde gegen die Begleitperson ein Fahrverbot verhängt, so ist sie nach wie vor im Besitz der Fahrerlaubnis, sie darf lediglich davon nicht mehr Gebrauch machen. Da der Führerschein für die Dauer eines Fahrverbots bei der zuständigen Behörde abzugeben ist, könnte die Begleitperson allerdings nicht ihren gültigen Führerschein vorweisen, wie das § 48a Abs. 5 Nr. 2 FeV verlangt. Auch dieser Verstoß wird in § 75 FeV nicht als Ordnungswidrigkeit genannt.

Für die Zeit des Fahrverbotes ..... logischerweise - definitiv nicht.

Und soweit es dann keine weitere eingetragene Begleitperson gibt, dann besteht indirekt "Sippenhaft".

Ansonsten gilt :

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48a.php

darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

  • 30 Jahre oder älter ist,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Also das mit dem einen Punkt ist geklärt.

Du darfst auf alle Fälle solange mit dem mitfahren, bis wirklich das Schreiben da ist vom Amt. Denn noch ist ja kein Fahrverbot verhängt worden.

Dann gäbe es noch die Möglichkeit eines Einspruches, das kostet Gebühren, vor allem wenn Einspruch abgelehnt wird. Aber ihr habt ne Menge Zeit geschindet, und vielleicht bist du ja dann schon 18.......

peterobm  06.03.2020, 14:17

auch mit Fahrverbot darf diese Person am begleitendem Fahren teilnehmen. Er ist noch im Besitz des Führerscheins, wenn auch in Verwahrung

siehe meinen Beitrag

diese Person kann auch mehr wie einen Punkt haben - zum Zeitpunkt der Eintragung eben NUR einen

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Nein, du darfst dann nicht mehr Fahren.

Deine Begleitperson darf nach Ablauf des Fahrverbots - da sie nur 1 Punkt hat - weiterhin mit dir fahren. Allerdings nicht, solange der Führerschein weg ist.

Nein, weil deine Begleitperson eine gültige Fahrerlaubnis benötigt, die er/sie mitführen muss.