Darf man sich an Einfamilienhäuser festkleben?

17 Antworten

Nein, das wäre Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Ich würde im Rahmen der Notwehr (da wäre die ganz eindeutige gegeben, bei denen die sich illegaler Weise auf Straßen festkleben ist es nicht ganz so eindeutig ob eine Nötigung vorliegt) alles tun was nötig ist um dich zu entfernen und das Haus dabei nicht zu beschädigen. Wenn du dabei die Hand oder einen Finger verlieren solltest wäre es dein Pech

Lukas739748  24.04.2023, 20:03

Aber am eigenen Haus darf man sich festkleben.

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Soweit es nicht im Einzugsbereich des "Hofhundes" ist, kann man das Machen und waren, bis die Polizei einen erlöst, die Personalien und eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung aufnimmt.

Die Notstandslage besteht in einer gegenwärtigen Gefahr für ein Rechtsgut des Täters oder eines Dritten. Exemplarisch aufgeführt sind die Rechtsgüter Leib, Leben, Freiheit, Ehre und Eigentum.

Liegt eine Notstandslage vor, darf der Täter (Hauseigentümer) eine Handlung vornehmen, die zur Abwehr der Gefahr erforderlich, verhältnismäßig und angemessen ist.

Wenn es nicht dein eigenes Haus ist, müsstest du es dir vom Eigentümer erlauben lassen. Ansonsten dürfte es häufig eine Sachbeschädigung darstellen. Auf die Fahrbahn kleben ist übrigens auch nicht erlaubt, da es eine Nötigung darstellt.

Einfamilienhäuser findet man meistens am Stadtrand oder auf dem Land. Sie haben oft einen Garten und stehen nur selten lückenlos nebeneinander. Von der Bebauung her hat man da für gewöhnlich deutlich weniger Flächenversiegelung als in der Stadt und von der Bepflanzung her sind die Gärten deutlich seltener mit reinen Monokulturen bepflanzt als es bei landwirtschaftlich genutzten Flächen der Fall wäre.

Solltest du dich dennoch irgendwo an ein Haus kleben wollen, nimm lieber ein Handy mit und guck, dass du es auch erreichen kannst. Es ist ja nicht auszuschließen, dass man dich nicht bemerkt oder dass es den Leuten egal ist und niemand die Polizei ruft um dich entfernen zu lassen.

Machen kannst du vieles - musst nachher einfach mit den juristischen Konsequenzen leben können.

Komm doch bei uns vorbei, da hat man in den letzten zehn Jauren 90% des Innenhofs versiegelt. Besser Du bringst wasserdichte Kleidung mit, es wird Sauwetter geben.

Inzwischen sind wir doch soweit gekommen, dass selbst da jährliche Hochwaser ausbleibt, ja im Sommer muss sogar die Flussschifffahrt immer wieder eingestellt werden.

Grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger, ..., wundere Dich nicht wenn Dich ein Hauseigentümer anzeigt und noch weniger, wenn Dich ein Gericht dafür verurteilt!