Darf man seine Kinder so nennen?
Würde wenn ich meine Anime Freundin gefunden habe und mit ihr ewig zusammen wäre die Kinder wie in sao nennen also kirito und die Tochter dann leafa und so hoffentlich kommt erst Sohn dann Tochter weil dann kann man die gut kirito und leafa nennen ich hoffe das es so kommt aber darf man die auch so nennen ist meine eigentlich Frage und wo soll er seine Freundin finden die Asuna heisst? Und wie bringe ich ihn dazu das er seine tochter yui nennt??? Help
13 Antworten
Das Standesamt muss den Namen akzeptieren.
In Deutschland werden aber keine Fantasie Namen vom Standesamt akzeptieren. Anders wäre es mit Namen welche wirklich im japanischen geläufig sind.
Da aber sowohl Kirito als auch Leafa fiktionale Namen sind, wird es wahrscheinlich nicht erlaubt.
Die Namen Kazuto oder Yui könnten hingegen akzeptiert werden, da diese Namen wirklich in Japan genutzt werden.
Anders ist es in Amerika, da bekommst du so ziemlich jeden Namen gestattet.
du kannst doch nicht nach dein lieblingsanime deine familie so gestalten wie du willst! Wette deine Anime Freundin macht da nicht mit. Außerdem weiß ich nicht dann wie das Kind darüber nachdneken würde mit ein Anime Name geboren zu sein, weil was ist wenn er den charakter Kirito nicht mag oder anime sogar was dann? dann findet er es scheise, also mach lieber real life namen
über die Namensgebung - bei besonderen Namen - entscheidet ggf. das Standesamt.
Kirito bei aller Liebe hört sich für mich eher weiblich an ja auch wenn das n Typ in deinem Anime ist. Ich glaub kein Mädchen würde auch gerne Leafa heißen wollen da hätte ja jeder schon schwierigkeiten bei der aussprache ihres Namens.
Mal abgesehen davon ob du überhaupt mit solchen Namensvorschlägen durchkommen würdest oder ob die hier bei uns erlaubt sind.
Und zum Schluss der wird keine Freundin finden die Asuna heißt weils so jemanden mit dem Namen in Wirklichkeit gar nicht gibt da träumst du nur von und vllt bist du ein wenig zu sehr in deine Anime Welt abgetaucht und hast keinen bezug mehr zur Realität.
Ja das darfst du ... Namen aus Filmen und Büchern sind erlaubt sofern sie einer menschlichen Figur gehören. Pina (der Drache) ginge nicht. Auch Vampire und Werwölfe sind erlaubt weil eben Menschenähnlich. Der Standesbeamte konnte das ablehnen muss er aber begründen warum und wenn das Geschlecht nicht eindeutig erkennbar ist musst du nen 2 Namen wählen. Und jetzt wünsche ich dir viel Glück auf der Suche nach deiner Traumfrau und deinem zukünftigen Sohn auch. Und ich bin pro ungewöhnliche Namen weil mir die ganzen Lauras und Michas echt langweilen.