Darf man nun in zweiter Reihe halten, wenn man etwas be- oder entladen will?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einige Fragen sind einfach veraltet oder grob ungünstig formuliert.

Möglich, dass diese Frage noch aus der Zeit stammt, als es noch keine klare Rechtssprechung dazu gab, was die StVO in §12 mit der Formulierung "in der Regel" meint und welche Ausnahmen dafür zulässig sind.

Ein anderes Beispiel wäre die Frage zum Absichern der Unfallstelle. Heutzutage hat fast jeder ein Handy dabei und kann sofort einen Notruf absetzen, noch während er sein Warndreieck aufstellt. Niemand käme auf die Idee, dass die richtige Vorgehensweise ist, erst das Warndreieck rauszuholen, hundert Meter damit zu laufen, hundert Meter zurückzulaufen und dann erst den Notruf abzusetzen. Trotzdem soll man genau das tun - weil die Frage vermutlich noch aus Zeiten stammt, in denen man kilometerweit zur nächsten Telefonzelle fahren musste.


Fuehrerschein1 
Fragesteller
 23.05.2023, 16:23

Das ist ja unerhört! Die Fragen müssen mindestens aktuell sind, und die bestmögliche Verkehrssicherheit zu garantieren!😱

0

Grundsätzlich ist es erlaubt, zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen in der zweiten Reihe zu halten. Wichtig ist dabei, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden und Autofahrer die Vorgaben zum Halten beachten.


Fuehrerschein1 
Fragesteller
 20.05.2023, 15:13

Wenn ich das so als Anhaltspunkt nehmen würde und es so in der Prüfung ankreuzen würde, würde ich sofort durchfallen. Du verstehst?

0
martinreschke  21.05.2023, 17:57
@Fuehrerschein1

Kenne nicht die Frage und die Antworten. Parken in 2. Reihe geht nicht. Halten schon unter Beachtung wie oben beschrieben.

1
martinreschke  21.05.2023, 21:51
@Fuehrerschein1

Von den hier aufgeführten Antworten ist das die richtige Antwort. Paragraph 12 StVO: Das Halten ist unzulässig

1.

an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2.

im Bereich von scharfen Kurven,

3.

auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,

4.

auf Bahnübergängen,

5.

vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Mehr steht nicht drin. Das mit dem Taxi und von mir beschrieben sind Erläuterungen zum Paragraph 12.

1
Leestiger  22.05.2023, 16:26
@Fuehrerschein1
würde ich sofort durchfallen

Nein, du darfst sogar noch mehr Fehler machen!

Wegen der einen Frage fällst du nicht durch!

2