Darf man mit seinem eigenem Auto als Taxi fahren oder bräuchte man einen Taxischein?

5 Antworten

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Hallo,

generell ist die gewerbliche Beförderung von Personen gegen Entgeld genehmigungspflichtig.

Sowohl in Deutschland als auch in vielen anderne Ländern wird diese Genehmigung Fahrzeugbezogen erteilt.Das heißt das am Auto eine Plakette (In Deutschland ein gelbes Schuld mit einer Nummer) ständig sichtbar angebracht sein muß.

Der Fahrer eines solchen Fahrzeuges muß außer der normalen Fahrerlaubnis noch

  • eine Personenbeförderungserlaubnis sowie
  • einen "Ortskunde-Nachweis" haben (ugs. als "Taxi-Prüfung" bezeichnet)

Achtung !!

Auch sogenannte Mietwagen unterliegen diesen Rechtsvorschriften !

Der Unterschied zu einem Taxi besteht bei Mietwagen darin, das diese keine Fahrgäste auf der Straße aufnehmen dürfen, sondern nur auf "Bestellung" des Kunden zu ihm fahren und dann zu dem vom Kunden genannten Ziel.

Nein, das darf man nicht. Man benötigt einen "Personenbeförderungsschein" auch "Taxischein" genannt.

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_zur_Fahrgastbef%C3%B6rderung

Wenn das Auto, egal, wem es gehört, als Taxi umgerüstet wurde, und wenn du den Personenbeförderungsschein für die Gegend hast, in der du fahren möchtest: Ja. Meinst du das mit 'Taxischein'?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du brauchst einen Personenbeförderungsschein, eine gültige Taxifahrer Prüfung, einen Gewerbeschein und ein Auto das als solches erkennbar ist.