Darf man mit einem Quad auf Waldwegen fahren?

3 Antworten

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Die Antwort auf die Frage findest du in den Landeswaldgesetzen der einzelnen Bundesländer. Da stehen so Sachen wie:

§ 16 Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen

(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.

(2) Waldbesitzer dürfen über den in Absatz 1 genannten Umfang hinaus das Fahren mit Kraftfahrzeugen in ihrem Wald gestatten, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist und den Wald nicht gefährdet oder seine Funktionen beeinträchtigt. Die Gestattungen sind der unteren Forstbehörde auf Verlangen vorzulegen.

(3) Die untere Forstbehörde kann die Gestattungen nach Absatz 2 aus den genannten Gründen untersagen oder einschränken.

(4) Das für Forsten zuständige Mitglied der Landesregierung regelt die Einzelheiten über das Verfahren sowie den Umfang und die Grenzen der Gestattungsbefugnis nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung.

Woher ich das weiß:Recherche

Auf Waldwegen darf eigentlich (wenn motorisiert) und der Forstbetrieb durch. Das sieht man zum Beispiel an Sperrbalken und den grünen Schildchen die besagen dass jeglicher motorisierter Verkehr verboten ist. Dazu zählen natürlich auch kleine Kradräder und Quads.

Ich kenn natürlich deinen Wald nicht aber gerade wenn es sich um eine Schutzzone oder gar noch ein Naturschutz oder - Erholungsgebiet handelt: dann tu es nicht. ;-)

Nein, darf man nicht. Zum Glück, denn es wäre nicht gut, wenn diese lauten und nervigen Dinger auch noch die Waldwege unsicher machen würden.