Darf man Krankheitstage in der Ausbildung als Fehlstunden eintragen, die man dann mit Überstunden abgleichen muss?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

6 Antworten

Nein

Ist ein AN/Azubi krank und schon länger als vier Wochen im Betrieb, muss der AG Entgeltfortzahlung leisten.

Bei Krankheit können keine Minusstunden entstehen, man muss nicht "nacharbeiten" und kommt der AG auf die "Schnapsidee" und will Urlaub verrechnen geht das schon überhaupt nicht.

Man muss so bezahlt werden, wie man ohne Krankheit bezahlt worden wäre.

Festgelegt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Zeig Deinem AG mal das EFZG und dort speziell den § 4

https://www.arbeitsrechte.de/minusstunden/

Nein

Kommt auch auf den Vertrag an aber üblich ist eine Fortzahlung im Krankheitsfall sprich es können keine fehlstunden dadurch entstehen.

Allerdings gibt es in einer Ausbildung Pflichtstunden für den praktischen und theoretischen Lerninhalt, bei sehr viel Ausfall muss das tatsächlich nachgeholt werden dafür muss man aber verdammt häufig auch ausgefallen sein

Nein

In vielen Betrieben gilt die Regelung, ab dem ersten Krankheitstag eine AUB (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vom Arzt abgeben zu müssen.

Solltest du diese nicht haben, kann der AG dir die Stunden abziehen oder einen Urlaubstag dafür abziehen.

Solltest du eine AUB haben, darf er es nicht.


DerCaveman  05.12.2022, 11:00

Der Arbeitgeber darf eigenmaechtig keinen Urlaub abziehen.

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Schniddn  05.12.2022, 11:05
@DerCaveman

Ohne AUB trotz Regelung ab 1. Krankheitstag wird das nicht eigenmächtig geschehen. Der AN fehlt dann erstmal unentschuldigt. I. d. R. wird sowas dann in einem Gespräch geklärt, wenn keine AUB vorgelegt werden kann. Wenn der AG dann die Stunden nacharbeiten lässt oder Urlaub abzieht, ist das eine verhältnismäßig entgegenkommende Konsequenz.

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DerCaveman  05.12.2022, 11:10
@Schniddn

Vereinbaren kann man das. Eigenmaechtig kann der Arbeitgeber aber an den Urlaub nicht ran.

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das sind KEINE Gründe für Fehlstunden, Krank ist Krank. der Chef hat Lohnfortzahlungspflicht.

Nein

Krankheitstage sind Krankheitstage.