Darf man ins Ausland mit Aufenthaltsgestattung ?

4 Antworten

Einen Unterschied macht es ob die Gestattung im Rahmen eines Aufenthaltsverfahren als Bürger eines Drittstaates bist oder Gestattung nach dem Asylbewerbergesetz vorliegt.

Slowenien ist Mitglied der EU und die Gestattung als Drittstaatler berechtigt Dich auch innerhalb der EU Dich aufzuhalten.

Als Asylbewerber ist schwer hier eine Ausnahmegenehmigung von der Ausländerbehörde zu bekommen. Die Ausreise aus Deutschland beendet das Asylverfahren.

Die Aufenthaltsgestattung berechtigt grundsaetzlich nicht zum Grenzuebertritt (AsylG § 64 Abs. 2).

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Die slovakei ist doch Europa? Oder irre ich da?

Warum solltest du nicht da hin?