Darf man in jeder Schule ein Austauschsemester machen?

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Hallo NanaIsstKuchen

während der Schulzeit für längere Zeit ins Ausland gehen, dort die Schule besuchen und in einer Gastfamilie leben, der Schüleraustausch, ist eine gute Idee und bei vielen jungen Leuten begehrt. Dafür müssen sich die Schüler in Deutschland von ihrer Schule beurlauben lassen. Daher ist ein wichtiger Punkt bei der Vorbereitung, wie man diese Beurlaubung erhält, was die Voraussetzungen und Konsequenzen sind.

1 Schüleraustausch und die Schule in Deutschland

Die Schule in Deutschland hat die Aufgabe dazu beizutragen, dass ihre Schüler*innen die Schullaufbahn möglichst gut und erfolgreich mit dem Abschluss absolvieren können. Daher muss die Schule beurteilen, ob eine Beurlaubung möglich ist und unter welchen Rahmenbedingungen. Die Bedingungen können betreffen die Auswahl der Schule im Ausland, die im Ausland zu belegenden Fächer, den Zeitpunkt und die Dauer des Auslandsaufenthaltes, die Re-Integration der Schüler nach ihrer Rückkehr und die Anrechnung des im Ausland gelernten Stoffes bis zur Frage, ob die Schüler die im Ausland verbrachte Zeit in Deutschland nachholen, dh. ein Schuljahr „wiederholen“. Dafür hat die Schule die Rahmenbedingungen ihres zuständigen Bildungsministeriums zu beachten. Die Details der Regelungen in der Schweiz musst du bitte selbst recherchieren, zumal das dort auch vom Wohnort abhängen wird.

2 Die Rahmenbedingungen der Bundesländer für den Schüleraustausch

Die Regelungen für den Schüleraustausch sind in allen Bundesländern in einem Punkt gleich: Die Schüler*innen können in den weiterführenden Schulen bis zu einem Schuljahr für einen Schulaufenthalt im Ausland beurlaubt werden. Alle weiteren Punkte sind jedoch unterschiedlich geregelt, wobei eine Differenzierung zwischen den Schulformen und der Gesamtschulzeit (G8 oder G9) hinzu kommt. Generell haben die Schulen in diesem Rahmen einen gewissen Entscheidungsspielraum.

3 Schüleraustausch: Der beste Zeitpunkt für den Auslandsaufenthalt

Je nach Bundesland und Schulform kann der Schüleraustausch in der neunten, zehnten, elften oder zwölften Klassenstufe stattfinden. Bis auf Berlin verlangen alle Bundesländer, dass die Schüler die letzten beiden Schuljahre vor dem Abitur wieder zusammenhängend in Deutschland in die Schule gehen, damit sie sich optimal auf das Abitur vorbereiten können.

Ob die Schüler in Klassen der Mittelstufe oder erst der Oberstufe ins Ausland gehen können, hängt davon ab, wie diese beiden Stufen im jeweiligen Bundesland voneinander abgegrenzt sind und welche Abitur-relevanten Inhalte in der jeweiligen Klasse gelehrt werden. Dazu gehört auch die Frage, zu welchen Terminen wichtige Prüfungen, insbesondere für den Mittleren Schulabschluss, anstehen.

4 Schüleraustausch: Die Dauer des Auslandsaufenthaltes

Die Auslandsprogramme der Austauschorganisationen geben eine große Auswahl für die Dauer: Der Auslandsaufenthalt kann zwischen vier Wochen und einem vollen Schuljahr umfassen. Verbreitet ist eine Dauer von drei Monaten, vier Monaten (als Term) und einem halben Schuljahr, d.h. einer Dauer von fünf Monaten.

5 Schüleraustausch und das Land für den Auslandsaufenthalt

In welches Land der Schüleraustausch die Schüler*innen bringt, ist für die Beurlaubung gleichgültig. Voraussetzung ist nur, dass im Ausland eine Schule besucht wird, die der deutschen Schule „gleichwertig“ ist.

6 Schüleraustausch: Die Auswahl der High School im Ausland

Die Auswahl der ausländischen High Schools liegt allein bei den Schüler*innen bzw. ihren Austauschorganisationen. Für die Beurlaubung ist nur die Voraussetzung wichtig, dass im Ausland eine Schule besucht wird, die der deutschen Schule „gleichwertig“ ist. Das wird für die weiterführenden Schulen im Ausland grundsätzlich unterstellt.

7 Schüleraustausch: Welche Schulfächer sind im Ausland zu belegen?

Teilweise geben die Schulen in Deutschland vor, dass und welche Kernfächer im Ausland zu belegen sind. In jedem Falle beurteilt die deutsche Schule nach der Rückkehr, ob das im Ausland Gelernte in Deutschland angerechnet werden kann. Zeil ist sicherzustellen, dass die Schüler nach der Rückkehr die Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen können. Nur wenn das der Fall ist, kann man eine Klasse „überspringen“, dh. das im Ausland verbrachte Jahr muss nicht wiederholt werden. Bei einem Schüleraustausch von wenigen Wochen oder Monaten ist das normalerweise machbar, wenn die Schüler*innen bereit und in der Lage sind, das Versäumte nachzuholen.

8 Schüleraustausch und die Voraussetzungen seitens der Schüler*innen

Seitens der Schule in Deutschland wird für die Beurlaubung normalerweise kein spezieller Notendurchschnitt gefordert. Allerdings kann eine Beurlaubung infrage gestellt werden, falls der Schüler deutlich unterdurchschnittliche Leistungen zeigt.

9 Schüleraustausch: Weitere Informationen und wie man die gute und günstige Organisation findet.

Wer ins Internet sieht, stellt fest: Es gibt sehr viele Anbieter. Wichtig ist, nur solche Anbieter anzusehen, die sowohl leistungsfähig als auch seriös sind. Am einfachsten und sichersten ist es, wenn man eine vorgeprüfte Anbieter-Auswahl nutzt. Dafür gibt es die Anbieter-Suchmaschine auf dem Schüleraustausch-Portal, das unabhängig informiert: www.schueleraustausch-portal.de/organisationen.

Vor der Entscheidung sollte man zusätzlich mit mehreren guten Anbietern persönlich sprechen. Dafür gibt es die bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen der gemeinnützigen Stiftung Völkerverständigung, die nur seriöse Anbieter zulässt. Orte und Termine: www.aufindiewelt.de/messen. Der Eintritt ist kostenfrei.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

NanaIsstKuchen 
Beitragsersteller
 10.07.2020, 00:21

Wann ist denn eine Schule gleichwertig?

AustauschTipps  10.07.2020, 06:49
@NanaIsstKuchen

Das ist in den Schulgesetzen nicht konkretisiert. Gemeint ist, dass es sich um ein vergleichbares Fächerangebot handelt und der dort damit erreichbare Abschluss, zumnidest formell, dem Abitur gleicht. Also: In Deutschland ein Gymnasium und im Ausland eine Hauptschule wären nicht gleichwertig. Wobei der Fall unwhrscheinlich ist, weil im Ausland Gesamtschulen der Normalfall sind.

Keine Schule kann dir verbieten, ein Austauschjahr zu machen.

Die Schule kann aber sagen, dass sie möchte, dass du das Schuljahr dann wiederholst. Hier weiß ich aber ehrlich gesagt nicht, wie das konkret in der Schweiz geregelt ist; vielleicht wendest du dich mit dieser Frage deshalb am besten an eine Austauschorganisation und an deine Schule. In Deutschland ist das vom Zeitpunkt des Austauschjahres und der Schule bzw. Schulform abhängig.

Weil du in den Kommentaren schreibst, dass du nach Japan willst: Ich war selbst in Japan (und habe übrigens hinterher wiederholt), ich hatte recht viele Fächer in Japan nicht gehabt. Am schlimmsten war es jedoch in Französisch, weil ich das als Schwerpunktfach hatte und natürlich ein Jahr kein einziges Wort Französisch gesprochen hatte. Nach einer Weile hatte ich mich dann aber wieder daran gewöhnt.


NanaIsstKuchen 
Beitragsersteller
 08.07.2020, 15:39

Also kann es sein das man wegen einem Fach wiederholen muss?? Und wenn man Nachhilfe nehmen würde?

warai87  08.07.2020, 15:53
@NanaIsstKuchen

In Deutschland: Nein, man wiederholt wenn dann nicht wegen einem Fach, sondern aufgrund des Zeitpunktes/der Schulform/der speziellen Regelungen der Schule. Daran könnte man dann auch mit Nachhilfe nichts ändern. Aber wie geschrieben, in der Schweiz kann das anders sein.

So einfach ist das nicht. Man muss immer schauen ob der Stoff den man an der Gastschule lernt auch anerkannt wird (und ausreicht) um danach wieder an die alte Schule zurück zukommen.

Auch ist es nicht überall garantiert, dass man danach noch fix einen Schulplatz hat.


NanaIsstKuchen 
Beitragsersteller
 07.07.2020, 16:01

Ich würd gern nach Japan aber ich glaube die haben da kein Latein, müsste man dann wiederholen wegen einem Fach oder wie geht das dann?

Prinzipiell geht es immer, aber es kann passieren, dass du das Jahr wiederholen musst. Aus den Gründen, die in der Antwort davor geschrieben wurden. Es sei denn du hast noch G9, dann geht das auch ohne Wiederholung.


In der Grundschule auf jedenfall nicht.