Darf man im Notfall einen Luftröhrenschnitt machen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erste Hilfe sieht vor das man hilft so gut man kann. Das bedeutet, daß es theoretisch schon ausreicht einen rtw zu rufen als minimalste massnahme. Nach oben hin gibt es aber Grenzen. So ist beispielsweise die koniotomie ausschliesslich den Profis vorbehalten. Es gibt für dich als erst Helfer keinerlei Grund oder Verpflichtung dich an so nem Eingriff zu versuchen. Mal ganz von fehlendem Equipment abgesehen.. Es reicht nicht eifnsch nur in die Luftröhre zu schnibbeln.

Eine mögliche körper Verletzung (bspw. Durch wiederbelebungsmassnahmen) ist straffrei im Rahmen der ersten Hilfe, insofern diese nicht grob fahrlässig (aka dämlich) ist. Soll heissen : jemanden die rippen zu zerdrücken weil man eine herzdruckmassage machen muss ist völlig gedeckt. Selbst wenn die Massage nicht wirkt oder man sie nicht 100% richtig ausführt. Ein LuftröhrenSchnitt ist nichts was man im erste Hilfe Kurs lernt geschweige denn "einfach mal so" ausführt. Das braucht Ahnung, Übung, Equipment. Wenn du hier als Laie das Messer ansetzt - selbst bei Erfolg - stehen die Chancen ganz gut, das man dich dennoch dafür belangen kann, wenn der Betroffene bspw. Folgeschäden davon trägt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilpraktiker mit Qualifik. In Osteopathie und Chiroprakti
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Absolut die Finger davon lassen.

Das ist nur etwas das so einfach in Filmen Funktioniert, ein Laie schafft das niemals.

Bei erstickungsnotfällen Schläge auf den Rücken und heimlich-Manöver im Wechsel durchführen und unverzüglich die 112 wählen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du zu dieser Maßnahme qualifiziert bist, sie in der Situation einen Erfolg verspricht und du kein milderes Mittel hast, ja. Dann ist das ein rechtfertigender Notstand, d.h. die Rettung des Lebens steht über der kalkulierbaren Körperverletzung.

Einfach so, weil man's mal im Fernsehen gesehen hat, einer Person mit Luftnot den Hals aufzuschneiden, ist definitiv nicht legal.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

Darf man das durchführen im Notfall auch ohne ärztliche Ausbildung.

Sofern die Maßnahme als geringstes Mittel notwendig ist, um die Asphyxie abzuwenden, Material vorhanden ist und vor allem die Maßnahme erlernt und beherrscht wurde - dann ja.

Gerade an letzterem wird es regelhaft scheitern. "Beherrschen" setzt nämlich eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Praxis voraus. Der "Luftröhrenschnitt" - der in der Notfallmedizin als Koniotomie eigentlich eher ein "Kehlkopfschnitt" ist - ist eine derart seltene Maßnahme, dass man das sichere Beherrschen nicht einmal bei Anästhesisten, die den lieben langen Tag nichts anderes machen als Atemwegssicherungen, sicher voraussetzen kann.

Es ist eine Ultima-ratio-Maßnahme, wenn gar nichts mehr geht. Und eine notfallmedizinische Qualifikation ist hier zwangsläufig notwendig - selbst für einen NFS mit drei Jahren Ausbildung ist die Maßnahme...grenzwertig.

Aus rechtlicher Sicht

Für den Notfallsanitäter greift hier § 2a NotSanG, für alles übrige Rettungsdienstpersonal entsprechend der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).

Letzterer sagt aus:

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." - § 34 StGB

Geeignet heißt hier

  • mildestes Mittel,
  • unmittelbare Notwendigkeit,
  • sichere Beherrschung und
  • keine Schaffung neuer, nicht beherrschbarer Gefahren.

Spätestens für den "Untrainierten" wird letzterer Punkt nicht erfüllt. Die nicht fachgerechte Durchführung schafft mehr Probleme, als dass sie hilft. Zum Beispiel die Unmöglichkeit der endotrachealen Intubation, die Unmöglichkeit einer fachgerechten Koniotomie durch den Notarzt, massive Blutungen durch Gefäßverletzungen, Infektionen...

Der Ersthelfer, der sich an dieser Maßnahme versucht, wird sich dafür auch strafrechtlich verantworten müssen. "Der Ersthelfer kann nicht rechtlich belangt werden" gilt eben nur für Maßnahmen der Ersten Hilfe, und da zählt ein Luftröhrenschnitt nicht dazu.

Fazit

Für entsprechend ausgerüstetes, ausgebildetes und trainiertes Personal kommt es als Ultima ratio infrage - für den medizinischen Laien? Ein eindeutiges, allumfassendes Nein.

Für Ersthelfer gilt hier das Standardvorgehen entsprechend der ERC-Leitlinien:

  • Notruf (über 112) absetzen
  • effektives Husten ➡ überwachen, zum Husten auffordern
  • ineffektives Husten und Patient bei Bewusstsein ➡ Oberkörper nach vorne beugen (!), fünf Schläge zwischen die Schulterblätter und ggf. fünf Oberbauchkompressionen im Wechsel
  • ineffektives Husten und Patient bewusstlos ➡ Beginn der Herz-Lungen-Wiederbelebung

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Ohne Ausbildung richtet man da mehr Schaden an, als es nützt. Am Ende verstirbt die Person daran, anstatt zu ersticken.

Lieber erste Hilfe leisten und Notruf wählen.


paulklaus  12.08.2021, 21:42

WIE Erste Hilfe bei Erstickungstod-Gefahr???

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Handyfrage234  12.08.2021, 21:49
@paulklaus

Schläge auf den Rücken und heimlich-Manöver im Wechsel.

Ein laei schafft es niemals einen Luftröhrenschnitt durchzuführen, ohne dass der Patient dabei verblutet.

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