Darf man hier Parken oder Halten?
Hi, es ist an einer T kreuzung, vor dem Wagen ein Parkverbot schild. Und das Auto Parkt genau auf einem Abgesenkten Bordstein.
Laut Internet darf man 3 Minuten im Fahrzeug sitzend dort halten.
Meine Frage: Dürfen andere Fahrzeuge außer im Notfall Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr dort parken ? zB Politessen bzw. das Ordnungsamt?
villeicht weiß der eine oder die andere hier besser bescheid und kann mir eine Antwort geben. Danke
habs versucht rot zu markieren die Stelle wo der Bordstein abgesenkt ist…
4 Antworten
Das Parkverbot gilt hier unabhängig vom abgesenkten Bordstein. Denn:
Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. | § 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO
Abgesehen davon ist das Halten auf einem Gehweg nur mit entsprechender Beschilderung erlaubt. Die scheint es hier nicht zu geben.
Die Antwort auf deine Frage, wer dort halten/parken darf, findet man im § 35 StVO (Sonderrechte):
– Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. | § 35 Absatz 1 StVO
– Dies gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind. | § 35 Absatz 1a StVO
– Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sowie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgenommen Deutschland sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen. | §35 Absatz 5 StVO
– Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. | § 35 Absatz 5a StVO
– Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. | § 35 Absatz 6 Satz 1 und 2 StVO
– Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert. | § 35 Absatz 7 StVO
Hierbei gilt:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. | § 35 Absatz 8 StVO
behörden im Einsatz dürfen dort so parken auch das Ordnungsamt. Sonst niemand.
Nein.
Nein, der Anzeigenhauptmeister ist schon unterwegs
Das ist ne Revanche, habe heute nämlich fürs entladen ein Ticket bekommen, so wie der“Zufall“ so will.