Darf man geklaute Klamotten als Christ tragen?

12 Antworten

Es war dumm, dass du die Klamotten schon getragen hast. Wenn du deine Freundin, bevor du die Sachen getragen hast, gebeten hättest, die Sachen zurück zu bringen, wäre deiner Freundin nichts passiert. Juristisch wäre das dann ein "Rücktritt vom Versuch" gewesen. Die Polizei und der Staatsanwalt hätten dann nur mal den großen Zeigefinger heben können und sagen können: "Du du! Mach das nicht noch mal!"

Jetzt ist das Kind natürlich in den Brunnen gefallen und guter Rat ist teuer. Wenn Du die Sachen nun zurück bringst, wird die Polizei dich vernehmen und du müsstest deine Freundin verraten.

Eine Idee wäre, dass ihr zu jemanden geht, der offiziell als Seelsorger tätig ist. Der könnte die Sachen zurück bringen und sich bei der polizeilichen Vernehmung auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen.

Eines der 10 Gebote heißt ja du sollst nicht stehlen. Da du ja nicht gestohlen hast, sollte es aus christlicher Sicht kein Problem sein. Allerdings könnte es aus rechtlicher Sicht ein Problem sein. Es kann aber auch sein das deine Freundin sich einfach einen scherz erlaubt hat.

Exodus 20,15: "Du sollst nicht stehlen."

Ich würde es nicht weiter tragen, um auf der sicheren Seite zu sein, du weißt ja, dass es falsch ist.

Vom benutzen geklauter Gegenstände habe ich auf die schnelle nichts gefunden.

LG

Ich würde sagen nein. Wie du schon gesagt hast ist stehlen eine Sünde, ich gehe mal davon aus gestohlende Dinge zu benutzen gehört dazu.

Du könntest die Kleidung zurückgeben und sagen, dass du sie nicht gestohlen hast, sondern sie dir geschenkt wurde und dass du sie aber nicht tragen möchtest, weil du Christ bist. Das könnte ein gutes Zeugnis sein!

Tragen solltest du diese Kleidung besser nicht. Gut wäre auch, wenn du deine Freundin überreden könntest, dass sie die Kleidung wieder zurückbringt und ihren Fehler zugibt.

Ich finde es gut, dass du dir über diese Dinge Gedanken machst und keinen Diebstahl begehen möchtest! Damit liegst du auf jeden Fall richtig...


Christlich  02.10.2023, 19:40

Auf die Idee war ich auch gekommen. Aber wenn das Geschäft dann dennoch Strafantrag stellt, müsste die FSin ihre Freundin verraten.

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chrisbyrd  03.10.2023, 10:22
@Christlich

Stimmt, das mit dem Verraten der Freundin wäre eine blöde Situation. Die Freundin einfach nicht verpetzen, dürfte bei einer Strafsache wahrscheinlich nicht gehen. Es käme darauf an, wie weit das Geschäft gehen würde: Freuen sie sich nur, dass die Ware zurückgegeben wurde oder wollen sie gleich Strafanzeigen stellen. Letzteres wäre natürlich nicht so gut...

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Christlich  03.10.2023, 10:47
@chrisbyrd

Möglicherweise haben die den Strafantrag gegen Unbekannt ja schon gestellt. Dann müssten die ja der Polizei mitteilen, dass die Klamotten zurückgegeben wurden.
Da die Klamotten schon getragen wurden, spielt es für das Geschäft auch keine Rolle, ob sie zurück kommen. Die können die ja nicht mehr als neu verkaufen.

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