"Du sollst kein falsch Zeugnis wider deinem Nächsten..."

Ich verstehe das so, dass ich keinem anderen einen Schaden zufügen soll. Das geht ja auch aus dem Gebot "Du sollst nicht begehren deines nächsten..." hervor. Auch die Notlüge kann einem anderen Schaden.
Aber es gibt natürlich genügend Lügen die niemanden anders schaden.

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Mit 14 bist du religionsmündig und kannst bzw darfst selber entscheiden, ob und welcher Religionsgemeinschaft du angehören möchtest.
Wenn Deine Eltern dir da Schwierigkeiten machen, solltest du Dir Unterstützung von Menschen holen, vor denen deine Eltern Respekt haben.
Vielleicht hast du einen Onkel/Tante der/die bereit wäre, dich in einem Gespräch mit Deinen Eltern zu unterstützen. Oder frag mal den Vertrauenslehrer an der Schule.
Wenn alles nichts hilft, kannst du dich ans Jugendamt wenden. Dann wird ein Mitarbeiter von denen mit Deinen Eltern reden.

Das alles wird dir für Morgen nichts helfen. Aber vielleicht kannst du dann in Ruhe Pfingsten in deiner Kirche feiern.

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Ferndiagnosen via Internet taugen nichts. Geh wieder zu deiner Hausärztin, so wie sie es dir empfohlen hat. Sie wird dich vermutlich zum Facharzt überweisen, um das ganze abzuklären.

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Du sollst nicht lügen! Wo steht das denn? In den 10 Geboten steht das nicht.

Dieses angebliche Gebot lässt sich irgendwie, mit viel Interpretation, aus mehreren anderen der 10 Gebote, ableiten. Aber es steht nicht in den 10 Geboten.

Du sollst niemanden anderen Schaden zufügen. Und ich denke, dass eine Lüge die keinem anderen schadet, auch nicht weiter schlimm ist. Was macht es für einen Unterschied, ob du zur hälfte oder zu einem Viertel Pole bist? Du hast sowohl deutsche wie auch polnische Vorfahren. Und gut ist!

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Die Christen haben keinen Anspruch darauf alleine ein Kreuz tragen zu dürfen. Ich kenne einige Nichtgläubige Menschen, die ein Kreuz an der Halskette tragen. Meist haben die das Kreuz irgendwann, z.B. zur Kommunion/Konfirmation von einem geliebten Menschen geschenkt bekommen und tragen es nun als Erinnerung.

Das ist für mich völlig in Ordnung.

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Jesus sagte mal: "Wenn ihr aber betet, dann betet wie ich es euch lehre: Vater unser im Himmel..."
Das könnte man durchaus so auslegen, dass wir nur das Vaterunser beten sollten. Soweit möchte ich zwar nicht gehen, aber wenn man sich beim Vaterunser jedes mal Gedanken darüber macht, was die einzelnen Verse mir für heute zu sagen haben, dann reicht das Vaterunser völlig aus.

Wenn du die evangelische Glaubensüberzeugung leben möchtest, solltest du keinen Rosenkranz beten. Denn die Protestanten lehnen die Marienanbetung ab.

Ein Gebet sollte ein Gespräch mit Gott sein. Gott ist unser Vater. Eigentlich solltest Du da gar keinen vorgefertigten Text benötigen, sondern "frei nach deiner Schnauze " reden.
Ich bete oft zunächst das Vaterunser und gehe dann zu einer frei formulierten Gebetsform über.

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Albtraum mit Teufel?

Hallo, Ich bin weiblich und 17 Jahre alt und sehr gläubiger Christ.

Ich hatte heute Nacht einen Traum, wo der Teufel vorkam. (Ich habe ihn nicht wirklich gesehen)

Ich möchte meinen Traum erzählen und vielleicht könnt ihr mir ja sagen, was mir Gott  vielleicht damit sagen will.?

Es fing so an, dass ich in meinem Traum im Bett lag und wach wurde. Ich hatte in meinem Zimmer überall LED (also diese die verschiedene Farben machen können)… oben an den Leisten und unten am an den Leidten.

Diese wurden von etwas unsichtbaren rausgerissen und nein sie fielen nicht ab, weil die LEDs von der unteren Leiste mit viel wucht, nach OBEN gerissen wurden.

Und ich schrie nur „der teufel..nein“ „nein, nein, der teufel ist da, bitte hilf mir jesus“

Mein Bruder kam dann auch in mein zimmer und ich zeigte ihm was geschehen ist aber er konnte mir nicht helfen 

Das  schreien nach jesus ging zwei- drei mal so weiter und auf einmal lag ich anstatt in meinem bett, auf dem boden und machte meine beiden zeige finger zu einem kreuz und sagte „jesus schütze mich bitte…. mein herr du kannst ihn wegtreiben“ „mach ihn bitte weg“

„Jesus christus, jesus christus!““

Zu dem Teufel sagte ich immer wieder

„im namen des Vaters, Jesus Christus und dem heiligen Geist.“

und dann habe ich mir fest eine decke gewünscht, die überall kreuze hatte damit ich mich runterlegen  kann und mein ganzer körper sozusagen geschützt mit kreuzen ist.

und dann hatte ich diese decke auch und lag unter ihr in meinem wieder in meinem bett.

Dannach war der traum vorbei und ich hatte aufeinmal einen anderen.

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Hallo, Ich bin weiblich und 17 Jahre alt und sehr stolzer und gläubiger Christ.

Stolz ist aber keine christliche Tugend. Die Bibel warnt immer wieder vor dieser Eigenschaft. Leg deinen Stolz ab und wende dich in Demut an unseren HERRN.

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Ich bin bei allen Drogen, auch beim Alkohol, für eine 0,0 Grenze am Steuer.

Das ist die einzige Lösung die Rechtssicherheit gibt. Bei allen anderen Lösungen kommt der Konsument an den Punkt, wo er abschätzen muss, ob er den Grenzwert schon überschritten hat oder nicht.

Ich kann mich noch erinnern, dass beim Alkohol früher, vor der Wiedervereinigung Deutschlands, der Grenzwert bei 0,8 Promille lag. Dann wurde er, weil in der DDR 0,0 galt, als Kompromiss die 0,5 festgelegt. Das war ein politischer Fehler. Sich nun über einen Grenzwert bei THC zu streiten, ist nur die Wiederholung eines politischen Fehlers.

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Ferndiagnosen via Internet taugen nichts. Geh zum Arzt und lass das abklären.

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Jesus hat in Kanan aus Wasser Wein gemacht. Und das zu einem Zeitpunkt, als der Wein den der Gastgeber gekauft hatte schon leer war. Da waren also mit Sicherheit schon ein paar Gäste angetrunken, bevor Jesus für "Nachschub" sorgte.
Und? Hat Jesus da seine Mitmenschen zur Sünde verführt???

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Religionsunterricht im Sinne einer bestimmten Religionspädagogik ist der pure Anachronismus und kann unmöglich eine staatliche Aufgabe sein. Ich würde ein Fach "Religionskunde" vorschlagen. Da würden alle Schüler gemeinsam über die großen Weltreligionen informiert. Da kämen dann Christen, Moslems, Juden und Buddhisten miteinander ins Gespräch. Und es ist immer besser miteinander zu reden, als übereinander.

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Interreligiöse Ehen sind immer sehr schwierig und funktionieren nur, wenn beide Seiten bereit sind die andere Glaubenssicht des Partners zu respektieren. Aber respektieren heißt nicht akzeptieren. Dein Partner fängt schon an, dich dahingehend zu manipulieren, seinen Glauben zu akzeptieren.

Ich wäre an deiner Stelle sehr vorsichtig mit der Heirat.

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Es ist weder das eine noch das andere. Moralisches bzw unmoralisches Verhalten hat nichts mit Intelligenz bzw Dummheit zu tun.
Ich halte das für moralisch bedenklich, aber deswegen ist es nicht dumm.

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Jesus sagte: "Die Kranken bedürfen den Arzt, nicht die Gesunden."

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Vergebung ist ein ganz schwieriger Prozess, an dem eine traumatisierte Person viele Jahre arbeiten muss. Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass sich die Arbeit lohnt. Denn mit jedem Schritt der dir in der Vergebung gelingt, geht es dir selber ein Stück besser.
Bleib dran!!!.

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Der Mensch besteht aus Körper Seele und Geist. Und so ist auch der Mensch eine Trinität. Er wurde nach dem Ebenbild Gottes geschaffen.

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