Darf man eine Vorlesung wiederholen?
Hallo,
ich hatte im März eine Uni-Klausur. Obwohl ich mir viel Zeit für die Fahrt, mittels öffentlichen Verkehrsmitteln, zur Uni eingeplant habe, schaffte ich es wegen eines Sturmtiefs nicht zur Klausur. (Die Bahnen fielen alle aus und ich hatte keine Möglichkeit anderweitig zur Uni zu kommen). Der Grund für meine fehlende Anwesenheit wurde vom Studienbüro aus nicht anerkannt und mir wurde mitgeteilt weder beim Zweit- noch beim Drittversuch teilnehmen zu dürfen. Darf ich mich nun im kommenden Wintersemester erneut in die Vorlesung einschreiben und die Klausur mitschreiben? Oder war's das jetzt mit der Uni? (In meiner Prüfungsordnung habe ich diesbezüglich nichts gefunden).
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Du darfst dich wieder für die Vorlesung einschreiben und sie nächstes Semester ablegen.
Du darfst nur nicht an der Wiederholungsklausur teilnehmen, da dafür die Voraussetzung die Teilnahme an der ersten Klausur gewesen wäre.
war da ein azubi beim studienbüro ?
frag noch mal nach , denn das war höhere gewalt !
Klingt auch lächerlich, ich frag mich nur ob da nicht auch nen Verwaltungsakt erlassen wurde
Also habe ich einen Versuch?