Darf man ein freiwillig abgebrochenes Studium als Zweitstudium nachholen?

2 Antworten

Solange du noch einen Prüfungsanspruch in einem Studienfach hast, kannst du es jederzeit wieder belegen und deine bereits erbrachten Leistungen auch anrechnen lassen.

Das kannst du am besten an der Hochschule selbst prüfen lassen. Mach einen Termin an der Studienberatung.