Darf man ein freiwillig abgebrochenes Studium als Zweitstudium nachholen?
Darf man ein zulassungsfreies abgebrochenes Studium auch zu späterem Zeitpunkt als Zweitstudium nachholen, obwohl man nach dem Abbruch einen anderen Studiengang fertig studiert hat, oder wiegt dieser Abbruch wie eine Exmatrikulation?
Würde man ihn dann ab den bereits abgeschlossenen Semestern fortsetzen oder gänzlich neu beginnen?
2 Antworten
Solange du noch einen Prüfungsanspruch in einem Studienfach hast, kannst du es jederzeit wieder belegen und deine bereits erbrachten Leistungen auch anrechnen lassen.
Das kannst du am besten an der Hochschule selbst prüfen lassen. Mach einen Termin an der Studienberatung.