darf man eigentlich Bilder von Zügen machen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also die Kurzform ist ja.

Es gibt folgende Punkte worauf du achten musst.

  • temporäre Kunstwerke
  • Personen
  • Gelände

Temporäre Kunstwerke

Zum Beispiel wenn die Züge von einem Künstler vorübergehend gestaltet wurden, könnte es urheberrechtlich Probleme geben.

Personen

Personen dürften nicht ohne Zustimmung abgelichtet werden, dies würde eine Straftat darstellen. Jedoch können Personen als Beiwerk legal mit drauf sein. Google mal den Begriff Beiwerk von Personen. Da sind gute Erklärungen. Als Beispiel nehme ich das Brandenburger Tor, das aufzunehmen ohne Personen mit auf dem Bild zu haben ist unmöglich.

Gelände

Du darfst nur auf öffentlichen Gelände ohne Hilfsmittel wie zum Beispiel Leitern Fotos machen.

Woher ich das weiß:Hobby

Das muss man schon noch ein wenig mehr differenzieren:

Was Fotos im Bereich von bahneigenem Gelände angeht, so ist der Link von Pseudonym333 schon sehr hilfreich.

Befindest Du Dich aber auf öffentlichem Gelände, willst also beispielsweise von einem Weg aus - und bitte ohne die Bahnanlagen zu betreten - Bilder machen, so bist Du vollkommen frei, allenfalls die gewerbliche Nutzung solcher Bilder wäre mit der Bahn abzuklären.


Der Link von Pseudonym333 konnte bei mir Geöffnet werden, habe den Inhalt mal raus kopiert.

Informationen für Hobbyfotografen und –filmer

Ob ICE oder historische E-Lok, der Kölner Hauptbahnhof oder der Bahnhof Uelzen – die Eisenbahn begeistert Jung und Alt. Kein Wunder, dass so viele Eisenbahnfreude in ihrer Freizeit

auch Fotos und Videos rund um das Thema erstellen wollen.

Aber was ist dabei zu beachten? Hobbyfotografen und –filmer finden nachfolgend die Antworten

darauf. Wir haben alle wichtigen Informationen aufgeschrieben. Wenn eine Frage unbeantwortet geblieben ist, stehen wir jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Einfach eine E-Mail an

filmvorhaben@deutschebahn.com senden.

Ohne vorherige Zustimmung der Deutschen Bahn sind Foto- und Filmaufnahmen (sowie deren

Veröffentlichung) zu privaten Zwecken nur

a) in öffentlich zugänglichen Bereichen der Deutschen Bahn und

b) unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen zulässig:

Die eigene Sicherheit und die Sicherheit Anderer darf durch die Foto- / Filmaufnahmen nicht

gefährdet werden.

Eine Behinderung der betrieblichen Abläufe und der Bahnkunden ist untersagt. Flucht- und

Rettungswege sind stets freizuhalten.

Der Aufenthalt im Gleis- und Gefahrenbereich ist untersagt. Das gilt auch für nicht mehr für den

Bahnbetrieb genutzte Anlagen der Deutschen Bahn.

Der Einsatz von künstlichem Licht, Reflektoren, Leitern, Podesten, Stativen, Teleskopmasten

/-armen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist untersagt. 

Ein Einsatz von Drohnen (wie z. B. Multicopter / UAV) und kugelförmigen Wurfkameras für Foto- / Filmaufnahmen auf Bahnanlagen sowie deren Überflug über Anlagen der Deutschen Bahn

sind untersagt.

Das Recht am eigenen Bilde, insbesondere der Mitarbeiter und Bahnkunden, ist strikt zu beachten.

Wird gegen eine oder mehrere Bedingungen verstoßen, können die Foto- / Filmaufnahmen jederzeit untersagt werden. Dies gilt auch für sonstige wichtige Gründe.

Was bedeutet „zu privaten Zwecken“? Grundsätzlich gilt:

Mit den Aufnahmen und deren Veröffentlichung dürfen keine gewerblichen Zwecke verfolgt

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Die Veröffentlichung der Foto- und Filmaufnahmen auf rein privaten Webseiten (ohne Werbung)

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Dritte dürfen die Foto- und Filmaufnahmen ebenfalls nur zu privaten Zwecken nutzen, soweit

diesen Nutzungsrechte daran eingeräumt werden.

Die Überlassung der Foto- / Filmaufnahmen an Bild- / Stockagenturen ist nicht gestattet.

Zulässig ist jedoch die entgeltliche, aber nicht gewerbsmäßige Überlassung an Eisenbahn Verlage / - Fachverlage mit der Absicht einer Verbreitung in Eisenbahnhobby- und –fachzeitschriften und deren Veröffentlichung auf den von den Verlagen betriebenen Webseiten sowie in Buchprojekten.

Nicht privat sind auch Aufnahmen im Rahmen von entgeltlichen Foto- / Filmkursen oder ähnlichen Veranstaltungen (z.B. Fotoshootings für Hochzeits-, Mode- oder Portraitaufnahmen).

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Die Zustimmung kann aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen werden.

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eine Erlaubnis können per E-Mail bei detlef.kroh@deutschebahn.com gestellt werden.

Die Mitfahrerlaubnis ist entgeltpflichtig.

Stand: Mai 2016