Darf man deutschen Kindern japanische Namen geben?

6 Antworten

Im Prinzip ja, das Hauptproblem ist, ob man (ohne Spezialwissen) erkennt, ob es ein Mädchen- oder Jungenname ist. Laut Gesetz muß das Geschlecht erkennbar sein, aber möglicherweise ist der betreffende Standesbeamte großzügig in dieser Frage.

Klar, jedoch würde es sehr merkwürdig sein sein kind zum Beispiel kishimoto zu nennen wenn es wie ein max aussieht


MexicanObamaa  03.10.2020, 19:00

Vielleicht würde es sogar manche japaner beleidigen

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Adomox  03.10.2020, 19:02

Allerdings, die wenigsten Menschen tragen Familiennamen als Vornamen.

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Zum einen darf man seinem Kind auch einen ausländischen Namen geben.

Aber ganz gleich dessen, sollte man seinem Kind den Namen geben, mit dem man sich selbst gut fühlt.

Mein bester Freund und seine Frau, haben jetzt 3 Kinder und alle 3 haben Norwegische Namen, obwohl sie zu 100% deutsch sind.

Ich habe selbst 2 Kinder (leben aber beide nicht in Deutschland) und die haben auch keine deutschen Namen, was in Ihrem Land aber vermutlich auch direkt zeigen würde, dass es einen Ausländer in der Familie gibt und ich will dass meine Kinder vorurteilsfrei aufwachsen können.

Im Grunde muss ich sagen, ist ein Name, wie auch das Alter, nur etwas, was auf einem Zettel, bzw einer Plastikkarte steht und nichts mit dem zu tun hat, mit dem man sich vielleicht selbst identifizieren kann.

Wenn Du Deinen Sohn jetzt z.B. Joshimuri taufst und er später allen sagt, dass er Joshi (oder meinetwegen Tom oder Max) heißt und sich so auch von jedem rufen lässt. Dann ist das doch nichts schlimmes. Ich mag meinen Namen auch nicht (zudem gibt es meinen Namen in der Schreibweise in vielen Ländern auch gar nicht......was man oft auch bei Online Formularen sieht, da mein Name dort als ungültig angezeigt wird) und habe Ihn für mich akzeptabel umgewandelt. Daher muss ich auch sagen, wenn Du Deinem Kind eventuell einen Doppelnamen geben willst, verwende keinen Strich in der Mitte, da der Name so, für viele Dokumente die man im Internet bearbeitet, ungültig ist, obwohl es doch der registrierte Name ist.

Und was das von mir benannte Alter angeht, man ist stehts so Alt wie man sich fühlt....da kann auf dem Ausweis stehen was will (dieser ist nur für offizielle Sachen notwendig, z.B. um sich bei der Polizei oder am Flughafen/Zoll ausweisen zu können)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

kommt auf den namen an.

namen wie z.b. naomi, momo, morina, morie, namika, nana, nara, lief, rai, suki, rami, tamiko oder yuma gehen beispielsweise. sie sollten einen nicht allzu unvertrauten klang haben.

das sind mal alles mädchennamen. ist der name nicht eindeutig männlich oder weiblich zuzuordnen, muss ein weiterer, deutlich zuzuordnender name gegeben werden.

gehandhabt wird das aber von wohngemeinde zu wohngemeinde unterschiedlich. wenn du selbst sowas vorhaben solltest, fragst du am besten beim standesamt nach, ob der wunschname zulässig ist oder nicht.