Darf man in Deutschland Kindern japanische Namen geben?
5 Antworten
Es gibt kein Gesetz, dass bestimmte Namen verbietet. Es gibt Richtlinien, wie Namen nicht sein dürfen, z.B. deutlich diskriminierende Namen sind natürlich vom Standesbeamten abzulehnen. Aber ganz normale Namen, egal aus welcher Kultur, sind selbstverständlich erlaubt. Allenfalls sagt der Beamte, dass er gerne einen Nachweis hätte, dass es sich tatsächlich um einen Namen handelt, den auch schon andere Leute tragen, weil er ihn nicht kennt, oder dass ein Zweitname gewählt wird, der das Geschlecht des Kindes eindeutig festlegt. "Akira" ohne deutlich männlichen Zweitnamen könnte z.B. in Deutschland aufgrund der Endung -a zu Verwirrung führen.
Natürlich ist das erlaubt. Allerdings musst du, wenn du einen geschlechtsunspezifischen Vornamen wählst wie z.B. Yuki, Akira, Kai etc. einen geschlechtsspezifischen Zweitnamen hinzunehmen, also wenns ein Junge ist, dann könntest du ihn ohne Probleme "Yuki Ranmaru" nennen oder so. Im Fall der Fälle empfiehlt es sich auch noch "Beweise" aus einem Namensbuch mitzunehmen oder was aus dem INternet auszudrucken, weil sich ja nicht jeder deutsche Beamte mit japanischen Namen auskennen dürfte. Und da z.b. viele Jungennamen auf "A" enden, klingt das für viele deutsche Ohren tw. eher nach Mädchenname.
Das ist allerdings mit der deutschen Bürokratie mal wieder etwas schwierig, denn wenn das Kind die japanische Staatsbürgerschaft hat, darf es dort keinen zweiten Vornamen haben 🤦🏼♀️
Klar, warum nicht?
Wieso nicht?
Solang du es nicht Kartoffel oder Sushi nennst :D ;)
Gerade "Akira" stiftet selbst in Japan eine Verwirrung (Der Name ist geschlechtsneutral.).