Darf man Böller und vielleicht auch Raketen mit dem Flugzeug transportieren?
Hallo. Ich bin derzeit in Frankreich und fliege morgen wieder Nach Österreich! Und ich will von hir paar Böller und vielleicht auch Rakten mitnehmen ! Geht das ??? Also in die Gepäck koffer! ??
6 Antworten
Auf keinen Fall.
Ja, als Frachtunternehmen mit entsprechender Zertifizierung, Verpackung und Deklaration geht das mit Frachtflugzeugen. Du darfst das allerdings nicht, weder im Hand- noch im aufgegebenem Gepaeck.
Okay... Danke !! Endlich mal eine gute Antwort !! :-) und eine Höflichere
Ist doch ganz einfach: NEIN! Und eigentlich für den Normalpassagier auch logisch.
Du kannst aber Böller als Luftfracht aufgeben. Sie fallen dann unter die Gefahrgutdefinition, aber der Transport ist natürlich möglich, nur kümmern sich dann eine Spedition bzw. der "Luftfrachtführer" darum.
Und hier gibt's Mehrwert, nämlich eine Info des BMI, die Du auch bei der Bundespolizei bekommen kannst:
"Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 vom 4. März 2010 eine in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Liste von Gegenständen verabschiedet, die von Fluggästen nicht in die Sicherheitsbereiche und an Bord des Luftfahrzeugs mitgeführt werden dürfen.
f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich:
Munition,
Sprengkapseln,
Detonatoren und Zünder,
Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper,
Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
Rauchkanister und Rauchpatronen,
Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe."
Ausdrucken und aufbewahren für nächstes Jahr.
Nein, ist verboten, und wenn es entdeckt wird, kannst du in ernsthafte Schwierigkeiten kommen (Anzeige).
Es gibt einige Dinge, die auch im aufgegebenen Gepäck verboten sind. Feuerwerk gehört dazu.
Feuerwerkskörper jeglicher Art (wie zum Beispiel Raketen / Böller / Wunderkerzen usw.) dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen beziehungsweise befördert werden!
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Gefahrguttranssport/A_Z_Passagierinfo_Gefahrgut_Gepaeck.html