Darf man als Muslim eine Freundin haben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das darf man beides nicht. Das ist haram. Du musst wirklich noch viel lernen. Wie kommen die zusammen...lol... Ähnlich wie andere Menschen auch, nur ist der Weg gleich zur Ehe und nicht, dass man vorher zusammenkriecht.

Wenn ein Mann an einer Frau interessiert ist, kennt er sie schon durch Familie oder vom Sehen in der Schule oder sonst wo. Dann geht er bei den Eltern vorsprechen. Wenn er noch nicht weiß, wer sie ist und wirklich Interesse besteht, wird es herausfinden, wer sie ist und wo sie wohnt. Stelle dich doch nicht so völlig unwissend an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
WisperndesGras  23.02.2022, 00:11

Wichtig ist noch, dass du schreibst, dass sie sich nach deiner Sunnah bis zur Heirat fremd bleiben müssen. Erst dann ist deine islamische Welt in Ordnung.

Herzlichen Glückwunsch zu dieser Religion.

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WisperndesGras  23.02.2022, 18:40
@strugglerx

Du darfst dich in Anwesenheit einer Mahram mit einem Mädchen treffen und züchtig auf dem Sofa sitze, um eine Eheperspektive abzuklopfen. Du darfst dich aber nicht in sie verlieben und sie nur EINMAL angucken vor einer eventuellen Hochzeit.

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Nein, darf man nicht!

Man lernt sich über die Eltern kennen. Das heißt, wenn dir eine Dame gefällt, dann sprichst du mit ihrem Vater und Mutter. Diese sprechen dann mit ihr, ob sie einverstanden ist, dich kennen zu lernen und dann wird weiteres besprochen.

Das gleiche, wenn dir als Frau ein Mann gefällt. Du bittest ihn höflich mit deinem Vater zu sprechen bzw. gibst ihm deine Nummer.

Ist man ein Waise, hat keine Eltern oder ähnliches, kann man es über die Moschee versuchen. Moscheen bieten eine Vermittlung. Das heißt, der Imam kennt zum Beispiel eine nette Familie, die eine Frau haben, die heiraten möchte oder er kennt einen Mann, der eine Frau sucht.

Außereheliche Beziehungen sind verboten. Auch wenn man sagt "Wir heiraten später doch - also ist es nicht schlimm."

"...und näher euch nicht der Unzucht."

strugglerx 
Fragesteller
 22.02.2022, 16:48

und wie gehts dann weiter?

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Shikutaki  22.02.2022, 16:49
@strugglerx

Die beiden lernen sich kennen - meistens indem die Familien sich besuchen. Daraufhin wird ein Termin ausgemacht, wenn BEIDE (!) einverstanden sind. Dann kommt ein Imam und es wird eine Eheschließung vertraglich festgelegt und daraufhin wird gefeiert. Fertig. :D

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  1. JA, frau darf - denn die gem. Koran verbotene ZINA ist nur die ehebrecherische Unzucht - wenn man also keine Beziehung mit einem/r Verheirateten führt, ist es ok, zudem ist das vernünftig, normal und v.a. MENSCHLICH!
  2. Leider lassen sich die Mehrheit der Musslime weismachen, es sei nicht erlaubt - also lassen sie sich auf arrangierte Ehen ein - oder heiraten unüberlegt und unüberprüft, ohne je vorher eine Beziehung geführt zu haben - Und dann nimmt das Unheil seinen Lauf:(

Nein, das gilt als haram:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

 

Hi, strugglerx.

Sehr viel möchte ich dazu nicht sagen, aber:

Man darf es nicht, aber man tut es trotzdem.......

Das trifft natürlich nicht für alle zu, das ist selbstverständlich klar.

Mit lieben Grüßen, Renate.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Liebe geht oft seltsame Wege.
Renate2804  23.02.2022, 17:14

Hi, strugglerx. Vielen Dank für deine Bewertung.

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