Darf man als Jäger sein Jagdgut behalten und selber essen?

5 Antworten

Erst einmal: Der „Förster“ hat damit nichts zu tun. Förster sind „Baumwirte“, die Bäume anbauen, so wie Landwirte ihre Feldfrüchte.

Jäger sind die Einzigen, die für das Wild zuständig sind und die Jagd ausüben und sich Wild aneignen dürfen.

das nur vorweg.

Jetzt zum erlegten Wild.

Gehen wir davon aus, dass ein Jäger ein bestimmtes Revier von dem Landeigentümer für die Jagd gepachtet hat. Dann ist es seine Aufgabe dort die Jagd auszuüben und das Wild zu hegen. Im Normalfall ist das Wild das er dabei erlegt dann auch seines. Da das Ganze aber freies Vertragsrecht ist (zwischen Eigentümer und Jäger) könnte dort theoretisch auch drin stehen, dass der Jäger eine bestimmte Menge Wild pro Jahr an den Eigentümer abgibt. Ich weiss aber nicht, ob so etwas „üblich“ ist, ich kenne zumindest keine derartigen Regelungen.

Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn man als Jäger in einem Staatsforst einen Pirschbezirk (wie es sich da nennt) gepachtet hat. Dann kann es durchaus sein, dass da eine Menge an Wild drin steht, die „im Preis inbegriffen ist“. Würde er dort mehr als die betreffende Anzahl z.B. Rehe erlegen, dann müsste er für diese zusätzliche Anzahl eine vertraglich festgelegte Menge Geld an den Forst zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Waldmensch70  12.12.2020, 10:49

Ergänzung:

Es gibt auch etliche, weitere denkbare Konstellationen. Wenn ich z.B. ein Jäger ohne eigenes Revier bin und einen sogenannten „Begehungsschein“ von einem Jäger mit Revier bekomme, dann darf ich in seinem Revier „mitjagen“. Da hängt es dann davon ab, was man vertraglich vereinbart hat.

Oder ich bin als Gastjäger in ein Revier eingeladen. Dann darf ich da zwar Wild nach Vorgabe erlegen, muss es dann aber käuflich erwerben, wenn ich es behalten möchte.

Es kommt also auf die konkrete Situation an.

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In Österreich ist das so geregelt, das die erlegten Tiere dem Jagdpächter gehören. Dieser verkauft das Wild an die Gastwirte und Privatpersonen.

Der Jäger bekommt die Innereien von einem Reh, Lunge, Herz,...

Wenn der Jäger das Reh selber behalten will, kauft er dem Jagdpächter das Reh ab.

Der Jagdpächter zahlt an die Gemeinde oder an den Grundbesitzer die Jagdpacht. Diese Kosten will er durch den Verkauf von Wild hereinbringen. Es gibt auch vermögende Jagdpächter, die auf diese Einnahmen nicht angewiesen sind und das Jagdrevier zum Vergnügen oder als Statussymbol haben.

Das kommt ganz darauf an, wie die rechtliche Situation ist. Jagt der Jäger in seinem eigenen Eigenjagdbezirk oder in seinem gepachteten Jagdbogen, dann kann er sein selbst erlegtes Wild selbstverständlich behalten und verwerten. Jagt er als Gastjäger oder sog. Begehungsscheininhaber in einem fremden Jagdrevier, dann hängt es davon ab, was er mit dem Revierinhaber vereinbart hat. Dem Förster muss er nichts abgeben, es sei denn, der Förster hat selbst ein Jagdrevier gepachtet und der Jäger jagt in dessen Jagdrevier.

hängt davon ab wie die situation vor ort geregelt ist.ist der jäger der jagdpächter kann er es behalten.ist der jäger nur beauftragter vom pächter muss er es mit ihm klären.der förster ist nur zuständig wenn er ein jagdrevier hat.

Der Förster ist i.d.R. für die Baumbestände zuständig, weniger für die Jagd.

Wenn er in seinem eigenen gepachteten Jagdrevier jagt, gehört im die Jagdbeute.

Wenn er als Gastjäger zu einer Jagd eingeladen ist, gehört die Jagdbeute dem dortigen Jagdpächter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung