Darf man als Elternteil ab und zu im Unterricht anwesend sein (Grundschule&Gymnasium)?

13 Antworten

Eigentlich sind dafür die offiziellen Besuchsmorgen vorgesehen. Wenn du am Unterricht etwas auszusetzen hast, solltest du das Gespräch suchen, zuerst mit der Lehrperson, wenn dies nichts bringt mit dem Schulleiter und als letztes mit der Schulpflege. Schulbesuche zur Qualitätssicherung ist die Aufgabe des Schulleiters und der Schulpflege.

Wenn sich Eltern ganz einfach für den Unterricht interessieren oder wenn sie am Besuchsmorgen nicht kommen können, können sie bei mir gerne sonst einmal kommen. 'ab und zu' finde ich aber sehr ungünstig. Vor allem wollen die Schüler/innen dies absolut nicht. Und zwar aus folgendem Grund:

In der Pubertät müssen die Jugendlichen ihre Persönlichkeit (er)finden. Dazu probieren sie verschiedene Verhaltensweisen aus. Sie benehmen sich vollkommen anders wenn sie unter Gleichaltrigen sind, wenn sie mit dem Lehrer reden oder wenn sie mit den Eltern zusammen sind. Das ist wichtig, dass sie verschiedene Verhaltensweisen testen können. Deshalb ist es den Pubertierenden extrem peinlich, wenn die verschiedenen Gruppen zusammen kommen. Wenn Eltern in die Schule kommen funktionieren die Persönlichkeiten nicht mehr. Kommt dies zu häufig vor, hemmt es das Erwachsenwerden. Überlege dir also noch einmal, ob das nötig ist.

Nach Absprache und mit Begründung ist das durchaus möglich. Allerdings muss man den Datenschutz waren und seine Klappe halten. Wer stört fliegt raus. Und sie werden z. B. keinen Tag nehmen, an dem Arbeiten zurück gegeben werden oder Probleme gewälzt werden. Vorher versuchen sie das Problem zu lösen, ohne ein Elternteil in die Klasse zu holen. In der Regel wir dafür ein neutraler Vermittler (z. B. Sozialarbeiter) ausgewählt.

Unwahrscheinlich. Ihr würdet eher stören und die Kinder ablenken, als "unauffällig" da zu sein.

Ihr könnt den Lehrern vertrauen, dass die ihren job richtig machen ;)

Herzliche Grüße

SmilingTiger

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mag Schule - unvorstellbar ne :D
Darius64053  14.08.2021, 21:53

Was das mit den Schülern machen würde, will man gar nicht wissen

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Das ist sehr unwahrscheinlich. Würde man das zulassen, hätte man in einigen Klassen fünf Eltern hinten stehen, die sich ständig über irgendwas beim Lehrer beschweren würden. Hätte ich ein Kind in einer Klasse in der das vorkommt, würde ich mich beschweren. Unterricht wäre schon bei einem Elternteil nicht mehr richtig möglich. Mag sein, dass das an einem Tag in der Grundschule noch irgendwie machbar ist, am Gymnasium ist es aber bereits absurd und jeder Lehrer sollte sich bei so einer Anfrage beleidigt fühlen.

Hinzu kommt heutzutage der Datenschutz. Andere Eltern haben kein Recht zu erfahren, wie die anderen Kinder in einer Klasse heißen, wenn die anderen Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt haben. Mit anderen Worten: Alle Eltern einer Klasse müsste einstimmig zustimmen.

Nein.

Absoluter Störfaktor ^^