darf man 2 Minijobs haben?

2 Antworten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 520 EUR (die gilt pro Monat) die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 520 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.

Wenn du darüber kommst, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.

Bei Minijobs gibt es die Möglichkeit, dass dein AG deinen Lohn pauschal mit 2 % versteuert oder individuell nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Entweder du gehst mit einem Minijob über die Lohnsteuerabzugsmerkmale oder du achtest darauf die 520€ nicht zu überschreiten. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Du kannst neber einer geringfügigen Beschäftigung mit max. 520€ mtl. Bruttolohn in den Ferien doch zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben mit unbegrentzter Verdiensthöhe und max. 3 Monaten Dauer: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

Diese ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: deshalb sollte dein Minijob-Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer für dich entrichten, dann wäre die kurzfristige Beschäftigung mit Lohnst.klasse 1 möglich!

Die zuviel einbehaltene Lohnsteuern kannst du im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen.

Die kurzfristige Beschäftigung hat den Vorteil, daß du über die Familienversicherung der Eltern weiterhin krankenversichert bist ;-))

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung