Darf ein Lehrer rückwirkend einen letztendlich gelungenen Betrugsversuch ohne Beweise ahnden?
Moin. folgendes Problem. Ein Lehrer hat auf Grund etlicher Fehlstunden und fehlender Noten, einen tag vor Zensurenstop eine Stundenarbeit benoten lassen. Diese Stundenarbeit ist eine Woche zuvor von der Parallelklasse ebenfalls erstellt worden. Zur Erläuterung, zeigte sie einige der bereits kontrollierten Arbeiten kurz hoch. anschließend war eine Tabelle mit der Hilfe des Lehrbuches zu erstellen (Es hat keine Belehrung bezüglich des Betrugsversuches Stattgefunden). Da zwei Schüler einen anderen test nachschreiben mussten brachte der Lehrer sie dafür in einen anderen Raumund war somit für ca. 2-3 Minuten abwesend (Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß §61 SchulG M-V). In dieser Zeit ergriff ein Schüler die Initiative und fotografierte jene bespielarbeit ab und leitete sie einem Klassenkameraden weiter, der es im den Klassenchat veröffentlichte. Sie kam zurück und viele Orientierten sich an jener Arbeit um ihre eigene Tabelle zu erstellen. Bis ende der stunde wurde seitens des Lehrers keine Bemerkung zu Spickzetteln Handys o.ä. gemacht (d.h. niemand ist aufgeflogen). Nach dem Unterricht ging jedoch ein Mitglied dieses Klassenkollektivs zum Lehrer und meldete dies. Daraufhin teilte der Lehrer mit dass die Arbeiten mit 6 Bewertet werden. Anzunehmen ist dass die Begründung der Betrug ist. Nach §67 SchulG M-V Absatz 3 wird jedoch in der Gegenwart formuliert "Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, ist die gesamte Prüfung für nicht bestanden zu erklären.(...)". Das steht NICHT ´hat beeinflusst´. Also. Wie ist die Sache für alle Parteien positiv zu managen? Vielen dank für eure zeit!
7 Antworten
Was ist denn das für ein Mensch der das gepetzt hat ?
Eigentlich kann er das nicht nachträglich ahnden, da du es aber in einem Chat veröffentlich hast, ist das echt super dumm für dich. Ich hab zum Beispiel mal nach meiner Arbeit meinen Spickzettel einfach in den Müll geworfen (im klassenzimmer), das hat mein Lehrer gesehen und ihn rausgeholt, da er aber nicht beweisen konnet dass ich ihn benutzt hat, gab es keine weiteren Konsequenzen.
Ich würde ihn auch an deiner Stelle nicht mit der Aufsichtgeschichte drohen. Der Typ kann dich nicht nur wegen Spicken dran kriegen, da du es an alle Klassenkameraden weitergeleitet hast, ist das rechtlich auch noch was ganz anderes. Er kann allerdings niemanden außer dich ahnen. Er kann nicht beweisen dass deine Klassenkameraden deine Fotos benutzt haben.
Die Tatsache, dass das Schulgesetz in der Gegenwart formuliert ist, ändert leider nichts am Tatbestand.
Wenn also ein Mitschüler Sie und die anderen in der Klasse verraten hat und diese wegen des Betrugsversuches eine 6 bekommen, dann ist dies von der genannten Vorschrift des Schulgesetzes leider gedeckt.
In der Rechtsprechung wird im Übrigen eine einzelne Note nicht als sogenannter Verwaltungsakt gesehen, so dass diese Note nicht mit einer Klage angegriffen werden kann. Angegriffen werden kann höchstens die Endnote die über die Versetzung entscheidet.
Auch wenn sich der Lehrer hier höchst unglücklich verhalten wird. so müssen die Personen, die eine 6 bekommen, damit leben. Rechtliche Mittel gibt es hier nicht.
-juristendeutsch-
darf der Schüler, der die Arbeit abfotografiert hat, extra bestraft werden? oder bräuchte man dafür beweise?
Ich denke Du vergleichst da Äpfel mit Birnen.
Mit Paragraphen und Aufsichtspflicht hat es herzlich wenig zutun :D
Erstmal solltest du wissen, dass man bei einem Test nicht schummeln darf. Es wäre so ziemlich das hirnrissigste Argument, daherzugehen und zu sagen "Sie haben aber nicht gesagt, dass man nicht schummeln darf".
Es steht ja schließlich auch nicht an jeder roten Ampel "Bei rotem Licht bitte anhalten und nicht weitergehen"... oder wie nicht an jedem Supermarkteingang steht "Waren müssen an der Kasse bezahlt werden. Einkaufswagen sind Eigentum des Supermarktes und dürfen nicht mit Nachhause genommen werden".. Also fang um Gottes Willen bloß nicht damit an :D
Oder musst du regelmäßig daran erinnert werden, dir den Hintern abzuwischen?
Fakt ist, dass eine Arbeit, sofern offiziell geschrieben, bis zu 2 Jahre nach Bewertung revidiert werden kann.
Das bedeutet im Klartext: Wenn Du Morgen eine Klassenarbeit schreibst, dabei schummelst und nachdem Du die Arbeit zurückerhalten hast verkündest, dass Du geschummelt hast, reicht Deine Aussage um Deine Arbeit als/mit ungenügend zu bewerten. Nach zwei Jahren kannst Du es Gott und der Welt erzählen, da es dann verjährt ist.
Die eigentliche Frage ist, ob Dein Lehrer das Foto auf einem Smartphone gesehen hat. Wenn der von Dir beschuldigte Schüler jediglich die Information mitgeilt hat, könnte man es evtl. anfechten. Wenn er jedoch auch ein Bild von demjenigen bekam, der es von Euren Vorgängern abfotografierte.... Tja, dann seid ihr geliefert.
Falls Du irgendwie nachweisen kannst, dass Du nicht geschummelt hast, mach das. Allerdings ist es in Zeiten von Whatsapp und der Vorratsdatenspeicherung ziemlich schwer geworden. :D (Auch wenn keine Sau der Welt so einen Aufwand für einen Test aufbringen würde XD)
Ansonsten versuch Dich da rauszureden, sprich mit deinem Eltern... oder lerne einfach und mach Deine Hausaufgaben! :D
Ich hoffe für Dich, dass die "Petze" aus Eurer Klasse keinen Zugang zu diesem Portal und deinem Account hat.. Wenn er/sie nämlich damit zum besagten Lehrer geht... Tja.. dann seid ihr auf Gutdeutsch im A**** :D
Viel Erfolg,
Nomaut =)
Um hier ein klares Urteil zu fassen fehlen meiner Auffassung nach einige Details. Zum Beispiel ist mir nicht klar, ob sie an diesem Betrugsversuch teilgenommen haben.
Sollte dem nicht so sein bzw sollten sie das benannte Bild nicht geöffnet haben, können sie dies sicher nachweisen: z. B. über die 'Gelesen-Häkchen' bei Whatsapp. Hinzukommt das, abgesehen davon ohnehin keine Beweise vorliegen dürften, denn schließlich kann der besagte Zeuge ja nur gegen die Täter ausgesagt haben, bzw nur gegen diese liegt etwas konkretes vor, ist kollektives Bestrafen ohnehin verboten. Somit ist es nicht legitim, dass der Lehrer alle Leistungen mit ungenügend bewertet. Ich würde dem Lehrer zunächst meine Unschuld beweisen und danach auf die Wertung der Klasur pledieren
Ich würde darauf bestehen, dass die Arbeit wiederholt oder gestrichen wird, da ein konkreter Nachweis für den Betrug nicht im Einzelfall (!) nachweisbar (!) ist.