schüler- und lehrerrechte / betrugsversuch

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

würde mich bei einer unabhängigen Stelle erkundigen.

Ich finde dieses Forum gut:

http://www.lehrerfreund.de/in/schule/1s/was-duerfen-lehrer/

Lailaabc 
Fragesteller
 26.06.2010, 09:14

Abschreiben oder ein Spickzettel in der Tasche ist ein Täuschungsversuch und kann mit „ungenügend“ (Note sechs) bewertet werden. Dazu darf auch die Arbeit zu Beweiszwecken weggenommen werden. (berlin) heißt das, dass meine arbeit als beweis reicht? oder dass man weitere beweise braucht?

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Hallo Lailaabc!

Ich meine, das ist ein Grenzfall.

  • Dass du dich auf die Schulaufgabe vorbereitet hast, ist ausgesprochen löblich und sollte deinen Lehrer freuen.

  • Dass du für diese Vorbereitung das Internet nutzt, ist legitim und zeitgemäß.

  • Und jetzt kommt's: Die Interpretation von jemand anderem zu nutzen, ist legitim. Allerdings ist diese Interpretation geistiges Eigentum des Verfassers, und wer sie benutzt, wörtlich wiedergibt (zitiert), muss angeben, woher er die Gedanken/Formulierung hat.

  • Die entscheidende Frage ist nun: Habt ihr im bisherigen Unterricht gelernt, was geistiges Eigentum ist und dass und wie man richtig zitiert, oder hast du bisher noch nie etwas davon gehört? - Wenn ja, dann (so leid es mir tut, das zu sagen) wäre der Sechser angebracht, weil du sowohl geistigen Diebstahl als auch deinem Lehrer gegenüber einen Betrug verübt hättest. - Wenn nein, dann kann dir dein Lehrer das auch nicht vorwerfen und sollte sich freuen, dass seine Schüler sich gründlich vorbereiten.

LG anima mundi

Lailaabc 
Fragesteller
 26.06.2010, 14:19

es war nicht so dass ich bewusst zitiert habe, sondern dass ich mich an die analyse erinnert habe, die wir bearbeitet hatten. ich habe versucht es so genau wie möglich aufzuschreiben. dies hat anscheinend sehr gut geklappt - sogar zu gut...und nein, wir haben nicht gelernt was geistiges eigentum ist. bzw niht im unterricht durchgenommen :D

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animamundi  26.06.2010, 15:08
@Lailaabc

@Lailaabc:

Na also!

Dann mache deinem Lehrer das in aller Freundlichkeit und Höflichkeit klar. Und erkläre ihm auch, dass du

a) dich gründlich vorbereitet hast - wozu eben auch die Internetrecherche gehört und

b) dir keines Unrechts bewusst gewesen seist und wenn du gewusst hättest, dass das Pflicht gewesen wäre, selbstverständlich die Quelle deiner Weisheit angegeben hättest.

Dann müsste er eigentlich einlenken und dir um des lieben Friedens Willen einen Dreier geben (mit entsprechendem Ermahnungs-Blabla dabei).

Wenn er das nicht tut, so lass dir beim Direktor einen Termin geben und trag dort den Sachverhalt vor. - Sollte das wider Erwarten auch nichts helfen, so ist es an der Zeit, dass deine Eltern tätig werden...

LG anima mundi

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Im Zweifel für den Angeklagten. Mein Lehrer hat mir auch damals gesagt, das er sich sicher ist, das ich geschummelt habe, aber er konnte es mir nicht nachweisen, von daher bekam ich die bessere Note.

darf er nicht, sag du hast das vorher gefunden, und auswendig gelernt usw.

er kann und darf dir dann überhaupt nichts machen, geh notfalls unbedignt zum direkorer muss nachweisen das das wärend der arbeit war, und dafür ist es schon zuspät

Haha! Betrügen will gelernt sein, warum musst du auch komplette Sätze wiedergeben. Zu deiner Frage, natürlich muss er es beweisen können, jedes Gericht will Beweise, aber dieser Beweis, den du ihm gegeben hast, der langt, glaube ich. Ich als Richter würde dem Lehrer Recht geben. Du solltest ein eigenes Werk erschaffen und hast nur kopiert, "ist es deinem Gedächtnis zu verdanken" ist nicht relevant, die Tatsachen interessieren.