Darf ich übriggebliebene Diätprodukte im Internet verkaufen?

4 Antworten

Das Lebensmittelgesetz nimmt es sehr genau und tutti.ch muss sich zwingend daran halten: Angebrochene Lebensmittel - zb angebrochene Büchsen mit dem Pulver - dürfen grundsätzlich nirgends legal verkauft werden.

Die einzelnen, verpackten Riegel gehen, sofern das Haltbarkeitsdatum auf jedem Riegel aufgedruckt ist.

Schlussendlich musst du wohl versuchen, die HL-Produkte unter der Hand zu verkaufen.


DieWortmalerin 
Fragesteller
 03.11.2018, 13:18

Dann finde ich es schon speziell das Tutti den Beitrag überhaubt freigeschaltet hat. Aber Vielen Dank ich werde es mal versuchen

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Nein, als Privatperson ist das nicht verboten. Wenn Du das gewerblich machen würdest, sieht die Sachlage anders aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist verboten, auch wenn du sie in Kenntnis setzt.