Darf ich obwohl ich nur ein Praktikum mache, mit 17 mein Cuttermesser mit zum Betrieb nehmen und wieder zurrück?
5 Antworten
Nein, es werden dir vom Betrieb die Messer gestellt!
Sicherheitsmesser mit automatischem Klingeneinzug, wie von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben!
Beispiel:
Wenn was passiert und es wurde mit falschem Werkzeug gearbeitet gibt Ärger!
Außerdem - das ist ein Messer, dass du nach 42a WaffG nicht führen darfst!
Also auf dem Weg zu und von der Arbeit musst du es in einem abgeschlossenem Behältnis transportieren, ansonsten kassiert man es bei einer Kontrolle ein und du zahlst Strafe!
Natürlich - es ist ja nur ein Werkzeug.
Allerdings: Wenn Du es für die Arbeit benötigst, wieso nimmst Du nicht das Cuttermesser der Firma, sondern Dein Eigenes?! o_O
Nicht verstanden?
Dein "Werkzeug" ist nicht erlaubt und bei einem Unfall gibts Ärger.
Würdest du bei mir dein Praktikum, dann wùrde eine klare Ansage kommen, vei und heist das in Intranet nachzulesen "eigene Werkzeuge sind nur nach Rücksorache mit dem Vorgesetzten und Sicherheitsbeauftragten gestattet"..
Mitnehmen ja, aber sei gewarnt: Ist es einmal im Betrieb, musst du es so lange dort lassen, bis du dort nicht mehr arbeitest.
Kommt drauf an, welche Art von Messer es ist. Manche Cutter sind Messer mit einhändig feststellbarer Klinge und unterliegen dem grundsätzlichen Führverbot.
Das trifft aber nur während der Arbeit zu. Nicht auf dem Hin- und Rückweg.
Haben die da kein eigenes Arbeitsmaterial?
Cuttermesser und sonstiges Handwerkszeugs ...
Naja, ich arbeite immer lieber mit meinem Werkzeug aber ist doch eigentlich kein Problem