Darf ich nach Vorladung Stadt verlassen, um Eltern zu besuchen?

4 Antworten

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  1. Du kannst natürlich deine Eltern besuchen, du hast ja keine Meldepflicht oder sonst einen Käse.
  2. Du musst nicht zur Beschuldigtenvernehmung. Du DARFST, wenn du dich äußern möchtest, du kannst dir auch einen Anwalt nehmen oder den Termin gleich sausen lassen - ist komplett dir überlassen (wenn du ihn nicht wahrnehmen magst, wäre es nur nett, wenn du davor absagt...)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Catherine331 
Fragesteller
 20.01.2022, 20:42

Danke für die Info, ich dachte da wäre man verpflichtet hinzugehen. Aber wenn ich nicht hingehe, also keine Aussage mache, ist die Gefahr dann nicht größer, dass sie eine Hausdurchsuchung machen und doch den Computer mitnehmen? '
Also weil ich nicht erschienen bin?

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Dommie1306  20.01.2022, 20:45
@Catherine331

Als Beschuldigter musst du gar nichts.

Die Frage ist halt: Kannst du was verlieren, wenn du hingehst? Wenn die Sachlage eh klar ist, wäre Kooperation, Reue und ein Geständnis vielleicht strafmildernd.

Bevor du dich aber selber "in die Scheiße reitest", gehst du lieber nicht hin.

Eine mögliche Durchsuchung hat eher weniger bis gar nichts damit zu tun, ob du bei der Vernehmung warst...

Je nachdem, wie du die Sachlage sieht - ob die Beweislast "erdrückend" ist oder nicht - könntest du dir auch überlegen, einen Anwalt zu nehmen...

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Catherine331 
Fragesteller
 20.01.2022, 20:47
@Dommie1306

Ich hatte bereits einen Anwalt angerufen, der riet mir, nichts zu sagen in der Vernehmung.
Ich bin der Tat ja schuldig, bin mir also nicht sicher, ob ich das bei der Vorladung gestehen sollte, oder lieber, wie der Anwalt mir rät, von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, hab mich informiert, die Kosten übersteigen eindeutig mein Budget.

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Dommie1306  20.01.2022, 20:49
@Catherine331

Bevor du hingehst und da gar nichts sagst, gehst du lieber gar nicht erst hin.

Also entweder: Hingehen und Geständnis ablegen, wenn die Sache eh klar ist, Reue zeigen und Pluspunkte sammeln und dann auf Brief vom Gericht warten.

Oder: Absagen und auf Brief vom Gericht warten.

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Catherine331 
Fragesteller
 20.01.2022, 20:52
@Dommie1306

Danke für den Hinweis, dann werde ich wohl besser gar nicht hingehen und abwarten, wie es dann weitergeht.
Muss ich mir denn einen Anwalt nehmen?
Ich habe eine geistige Behinderung(Autismus) wegen der ich mich schriftlich gut ausdrücken kann, aber im Mündlichen sehr unbeholfen bin. sollte ich da besser einen Anwalt nehmen, der für mich sprechen kann?
Oder ist ein Anwalt, wenn man die Tat gesteht, weil man sie ja begangen hat, gar nicht notwendig?

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Dommie1306  21.01.2022, 10:14
@Catherine331

Ich darf dir keine Rechtsberatung geben, daher kann ich dir auch nicht sagen, ob du einen Anwalt brauchst, oder nicht.

Theoretisch reicht es auch, einen Anwalt einzuschalten, wenn du einen Strafbefehl erhalten hast. Fällt dieser sehr niedrig aus und ist für dich okay, könntest du dir den Anwalt sparen. Erscheint er dir zu hoch, gehst du ggf. doch mal zum Anwalt.

Du kannst dich auch schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Dazu schickst du entweder direkt deine Aussage an den Sachbearbeiter (setzt ihn halt telefonisch davon in Kenntnis, dass du zur Aussage nicht kommen wirst, er aber einen Brief von dir erhält) oder (so würde ich es machen), du rufst beim Sachbearbeiter an und bittest um eine "schriftliche Beschuldigtenvernehmung". Dann kriegst du einen Vordruck und da steht auch nochmal genau drin, was dir vorgeworfen wird. Da müsste dann auch ein Kästchen sein zum Ankreuzen "mit der Zahlung eine Geldsumme gegen Einstellung des Verfahrens wäre ich einverstanden". Das kannst du Ankreuzen, wenn du magst. Damit signalisierst du dem Staatsanwalt, dass du einen Strafbefehl akzeptieren würdest, wenn es dafür keine Gerichtsverhandlung gibt... wie gesagt, ist aber dir überlassen...

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kannst hingehen wo du willst, außer dir wurde das explizit untersagt

Catherine331 
Fragesteller
 20.01.2022, 19:04

Danke für die Info. Und in welchen Fällen untersagt die Polizei das?

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mottral  20.01.2022, 19:06
@Catherine331

in Deutschland, eigentlich gar nicht. Wenn Fluchtgefahr bestünde dann gibt es Uhaft

hier gilst du bis zur Verurteilung als unschuldig

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mottral  20.01.2022, 19:07
@Catherine331

kannst machen und hingehen wo du willst, solltest allerdings zu dem Termin erscheinen

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Catherine331 
Fragesteller
 20.01.2022, 19:08
@mottral

Werde ich auch machen, nehme jemanden mit, um eine Zeugin zu haben, alleine traue ich mich nicht da hin.

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...wenn es um Mordverdacht ginge..hätte man Dich festgenommen.

Wenn es um irgendeine Auseinandersetzung ging -wo irgendwer verletzt wurde und der Sachverhalt unklar ist..dann nimm Deinen Anwalt mit zur Vernehmung?

Das werden die Dir schon sagen, wenn Du nachfragst..solange bekannt ist, wo Du auffindbar bist..wieso nicht?

Krimis sind Krimis..bilden wenige die Realität ab..

Ich muss nächste Woche zu einer Vernehmung als Beschuldigte erscheinen. 

Nö, musst du nicht. Daher musst du auch nicht in der Stadt bleiben. Wäre das bei dir ein schwerwiegendes Verbrechen, wärst du wegen Fluchtgefahr schon längst in U-Haft.