Darf ich mein Kind beurlauben?

8 Antworten

ich möchte mit meinem Kind ein verlängertes Wochenende machen

Ein schönes Ansinnen! Allerdings steht nunmal die Schulpflicht über diesem Ansinnen. Und die sieht als einzigen Grund, von der Schule wegzubleiben, eine krankheitsbedingte Verhinderung vor. Touristische Reisen sind definitiv so zu gestalten, dass sie nicht mit der Unterrichtszeit kollidieren.

kann ich ihn für einen Tag, also am Freitag aus der Schule krankmelden oder geht dies nicht?

In der Regel kann ein Elternteil ein gesundheitlich bedingtes Fernbleiben vom Unterricht für wenige Tage hinterher entschuldigen.

Wenn das einem Lehrer seltsam vorkommt, z.B. weil vorher schon eine Schulbefreiung für den Tag angefragt wurde oder sich solche Krankheits-Entschuldigungen häufen, kann allerdings dem Schüler auch auferlegt werden, für jede einzelne Fehlstunde ein ärztliches Attest vorzulegen.

Überlege dir, ob dir das lange Wochenende es wert ist, in Zukunft jedes Mal für ein Attest zum Arzt rennen zu müssen, wenn dein Kind mal einen Tag nicht zur Schule gehen konnte.

Außerdem sollte dir bewusst sein, dass ein Arzt keine krankheitsbedingte Schulunfähigkeit bescheinigen kann, die er nicht festgestellt hat. Zum Beispiel kann er nicht eine Woche in die Vergangenheit schauen, ob der Mensch da wirklich Kopfschmerzen hatte. Also kann er auch nicht bescheinigen, dass Lieschen Müller vor einer Woche wegen Kopfschmerzen nicht in der Lage war, am Unterricht teilzunehmen.

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Long story short:

Wenn dein Kind nicht tatsächlich krank ist, darf es nicht von der Schule weg bleiben. Egal, ob seine Eltern andere Pläne haben.

Diese Manie mit "wir wollen aber einen Tag früher in die Ferien" nimmt ja z.T. solche Ausmaße an, dass die Polizei an den Flughäfen vor den Ferien explizit nach Schulkindern sucht und sie in den Unterricht eskortiert, in dem sie eigentlich sitzen sollten.

Aber:

Man kann im Voraus eine Freistellung beantragen. Zum Beispiel, weil die Reise pädagogisch wertvoll ist und aus objektiven Gründen nicht dann stattfinden kann, wenn schulfrei ist. Ich wurde z.B. mal für drei Tage vor dem Ferienbeginn freigestellt, weil ich an einer organisierten Sprachreise teilnehmen wollte (die eben zu dem Datum stattfand) und mein Lehrer bestätigte, dass so etwas sehr sinnvoll sei um meine Sprachfertigkeiten zu verbessern. Ich musste dann eben einen kleinen Bericht darüber schreiben, was ich gemacht und gelernt habe.

Allerdings muss dir natürlich klar sein: Wenn so eine Freistellung beantragt und abgelehnt wurde, findet es die Schulleitung sicher spannend wenn der betreffende Schüler ausgerechnet an dem Tag dann fehlt und im Nachhinein wegen Kopfschmerzen entschuldigt wird.

Nein, das geht nicht/ sollte man nicht machen.

Wer hat den Schaden dadurch? Dein Kind.

Denn deinem Kind fehlt dann das was an dem Freitag im Unterricht gemeinsam erarbeitet wurde.

Wundere dich also bitte nicht, wenn irgendwann später, Wissenslücken bestehen/ eine Information nicht an dein Kind/ dich weitergetragen wurde und dein Kind möglicherweise dann am Montag "unvorbereitet" in der Schule erscheint oder sich das sogar negativ auf die Noten auswirkt.

Ich schätze es als gefährlich ein "einfach mal hier und da das Kind daheim zu lassen um gemeinsam irgendwas zu machen". Die Gefahr besteht das sich das bei euch irgendwann zur Gewohnheit entwickelt. Vor allem bei deinem Kind. Was, wenn dein Kind sich das Denken angewöhnt "Meh, morgen hab ich keinen Bock auf Schule, ich spiele einfach krank"?

Und dann? Wer ist daran letztlich Schuld? Derjenige der das Verhalten vorgelebt hat zu Beginn, der vermittelt hat "Es ist okay die Schule zu schwänzen wenn man was anderes geplant hat.

Nein, das geht nicht. Das Kind ist schulpflichtig, somit MUSS es zum Unterricht, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor, nicht hinzugehen.

Aber ein "verlängertes Wochenende" ist kein solcher triftiger Grund.

Und die Schule bei der Krankmeldung zu belügen, kann mit einem Bußgeld bestraft werden (in Bayern beispielsweise 1000€ Geldstrafe). Manche Schulen übergeben solche Fälle zwar manchmal erst bei Wiederholungsfällen an das Schul- bzw. Ordnungsamt, das macht es aber nicht besser...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin selbst Schüler :D

Klar kannst du dein Kind "krankmelden". Das sind dann genau die Geschichten, wo die freundliche Klassenlehrerin dem Kind den versäumten Unterrichtsstoff zuhause vorbeibringt und vom hilfsbereiten Nachbarn erfährt: "Die sind in Urlaub..."

Und ganz nebenbei - welches "Vorbild" bist du deinem Kind? Schummeln zum eigenen Amüsement ist erlaubt? Auch später in der Arbeitswelt?

In wichtigen und dringenden Ausnahmefällen können Schüler beurlaubt werden.

Dafür muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Handelt es sich um eine kurze Abwesenheit, reicht oft ein Schreiben an den Klassenlehrer. Bei Fehlzeiten über einen oder mehrere Tage wird der Antrag an die Schulleitung adressiert.

Meistens werden Beurlaubungen von der Schule aus familiären Gründen beantragt (Familienfeiern wie eine Hochzeit, Konfirmation, Kommunion oder Jugendweihe, runder Geburtstag oder eine Trauerfeier) und in der Regel auch bewilligt.

Für Urlaubsreisen während der Schulzeit wird in der Regel jedoch keine Beurlaubung bewilligt. Dasselbe gilt für einzelne Tage vor Ferienbeginn und nach Ferienende. Weder Betriebsferien noch günstige Preise für Flüge oder Pauschalreisen werden als Gründe anerkannt.

https://www.briefeguru.de/entschuldigung-schule/beurlaubung/

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Es ist Schulpflicht und das ist Fakt. Du könntest höchstens mit dem Schulleiter oder dem Lehrer sprechen, das wäre eine Möglichkeit.

Einfach krank melden damit das Kind mit Dir ein verlängertes Wochenende verbringen kann, das geht nicht und das würde ich mir auch gut überlegen, wenn das rauskommt gibt es dafür eine Strafe.