Darf ich in einer Mietwohnung den Kühlschrank tauschen?

9 Antworten

Entscheidend ist, dass Du die Küche so zurück gibst, wie Du sie übernommen hast.

Wenn Ihr es also schafft, den Kühlschrank auszubauen und einen anderen einzubauen, ohne dass der Rest der Küche in irgend einer Form in Mitleidenschaft gezogen wird, spricht gar nichts dagegen und Ihr müsst noch nicht einmal den Vermieter informieren.

Passt aber auf bei der Neuanschaffung des Kühlschrank. Da kann man nämlich auch daneben langen. Ein Billiggerät im Billig-Elektro-Markt könnte am Ende lauter sein, als der bisherige.

Sieh im Vertrag nach, ggf. Vermieter informieren/fragen.

Klar darfst du ihn tauschen nur den Kühlschrank eben dann einlagern und bei verlassen wieder aufstellen.

Ich sag mal so: Ich würde einfach des stresses wegen dein Vermieter informieren (nicht um erlaubnis bitten)

Solang du bei deinem Auszug alles wieder so hast wie beim Einzug kann der Vermieter das nicht verbieten.

Der Kühlschrank ist teil der miete aber es heißt nicht das du diesen nutzen musst.

Wenn du den alten wieder Einbaust sehe ich kein Problem.