Darf ich hier mit den Motorroller in der Mitte fahren, um gefährliche Überholabstände zu verhindern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Spur ist deine. Du kannst selbstverständlich relativ weit links fahren, damit du einen Puffer hast, nach rechts auszuweichen, falls es beim überholen für dich eng wird.

Aber das überholen musst du auch ermöglichen lassen (solang kein Gegenverkehr kommt oder etc.)!

Ich wurde von einem LKW schon Mal in den Graben gedrängt. Da kam halt Gegenverkehr und zu dem Zeitpunkt bin ich immer schön weit rechts geblieben.

RedPanther  07.01.2024, 15:22
Die Spur ist deine.

Aus welcher Vorschrift sollte sich dergleichen ergeben?

Du kannst selbstverständlich relativ weit links fahren, damit du einen Puffer hast, nach rechts auszuweichen, falls es beim überholen für dich eng wird.

Also quasi als Antizipation eines Fehlverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer?

Mit dem Argument müsste man an jeder grünen Ampel stoppen und ganz vorsichtig rüber fahren, falls irgendein Depp von der Seite über rot fährt.

Macht man das? Nein.

Warum? Weil jeder für sein eigenes Fahren verantwortlich ist und (bis zum Beweis des Gegenteils) davon ausgehen darf, dass die anderen Verkehrsteilnehmer regelkonform fahren.

Übertragen auf die Situation beim Überholen:

Solange dich niemand konkret beim Überholen gefährdet, darfst du davon ausgehen dass dich jeder Überholende korrekt überholt und dementsprechend gibts keine Sicherheitsbedenken, wenn du dich ans Rechtsfahrgebot hältst.

Ich wurde von einem LKW schon Mal in den Graben gedrängt.

Genau ab diesem Moment wärst du berechtigt, aus Sicherheitsgründen weiter links zu fahren.

Ja, ich weiß: Hilft einem dann auch nicht mehr. Ich hatte solche Situationen auch schon. Deshalb meide ich Landstraßen mit dem Fahrrad, wenn es nur irgendwie geht.

1
Yato0o0o808  08.01.2024, 00:13
@RedPanther

Was willst du mir jetzt Beweisen?

Dein gewäsch Brauch ich hier nicht.

"Weil jeder für sein eigenes Fahren verantwortlich ist und (bis zum Beweis des Gegenteils) davon ausgehen darf, dass die anderen Verkehrsteilnehmer regelkonform fahren."

Den Beweis des Gegenteils hatte ich schon 4 Mal.

Klar geht man davon aus, dass andere Verkehrsteilnehmer regelkonform fahren. Nur muss man auch damit rechnen, dass auch jeder mal Fehler macht.

Drum wäre ich schon 4 Mal gestorben / schwer verletzt, wenn ich nicht auf die Fehler der anderen geachtet hätte. In der Theorie ist halt alles immer schön. Deshalb kann ich dein Kommentar echt nicht nachvollziehen.

Drum nehme ich mir das Recht, im Straßenverkehr etwas mehr nachzudenken und an den gegebenen Stellen eben weiter links zu fahren.

0
RedPanther  08.01.2024, 15:02
@Yato0o0o808
Was willst du mir jetzt Beweisen?

Dass ich deine Implikation, man müsse ständig für die anderen mit aufpassen, falsch finde.

Dein gewäsch Brauch ich hier nicht.
Nur muss man auch damit rechnen, dass auch jeder mal Fehler macht.

Du latscht also bei jeder grünen Ampel auf die Bremse, weil du mitdenkst für den Fall dass jemand über grün fährt. Na super.

Drum nehme ich mir das Recht, im Straßenverkehr etwas mehr nachzudenken und an den gegebenen Stellen eben weiter links zu fahren.

Nur mal so: Was hältst du so generell von anderen Verkehrsteilnehmern, die Teile der StVO nach ihrem Gutdünken anders auslegen?

Beispielsweise jemanden, der mit dem Traktor und 3 m breitem Anbaugerät auf der Autobahn fährt, weil das jetzt halt nunmal gerade der kürzeste Weg ist und dann nimmt er sich dieses Recht halt raus?

0

Die StVO schreibt vor, dass möglichst weit rechts zu fahren ist. Für alle Fahrrzeuge, d.h. es ist egal ob du mit Roller, Auto, Fahrrad, Traktor oder Pferdekutsche unterwegs bist.

Aber "möglichst" heißt halt immer: Ohne die Sicherheit zu gefährden. Man muss sich als Zweirad-Fahrer z.B. nicht der Gefahr aussetzen, bei parkenden Autos mit einer plötzlich geöffneten Fahrertür zu kollidieren und kann entsprechend Sicherheitsabstand halten. Dann ist es halt nicht möglich, sicher weiter rechts zu fahren.

Nur: Das ist halt situationsbezogen. Auf der Landstraße gibts keine parkenden Autos, deren Türen plötzlich aufgerissen werden könnten, also ist das kein Faktor weshalb du weiter links fahren solltest.

Ich wüsste wirklich gerne, welche Sicherheitsbedenken du hättest, wenn du auf der Landstraße nur 50 cm neben dem Straßenrand fahren würdest, statt 1 m daneben.

Ein gefährliches Überholen zu verhindern, ist jedenfalls nicht deine Aufgabe als potentiell überholter. Du bist nur dafür verantwortlich, wie du fährst. Ob und wie du überholt wirst, ist die Verantwortung desjenigen, der dich überholt und du bist kein Verkehrspolizist, der ihn erziehen musst.

Um zu überholen, muss man ja sowieso die Spur wechseln, um 2 Meter Überholabstand einzuhalten.

Vorsicht: Die in § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Seitenabstände beim Überholen beziehen sich auf das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen. Nicht auf Krafträder wie Roller oder Motorräder! Da gilt weiterhin "ausreichend Seitenabstand".

Sakul777 
Fragesteller
 07.01.2024, 15:10
  1. Schon mal auf einer Landstraße gefahren? Rand meist sehr kaputt + wenn man mal unvorsichtig ist rutscht man ins Gras und dann rip
  2. Schau meine Antwort auf meine Frage unten an! 1,5 Meter sind immer noch einzuhalten!!!!
  3. a) Landstraße Kategorie LS I: Merkmale: • durchgängig drei Fahrstreifen, • Fahrstreifenbreite 3,50 m (Überholspur 3,25 m), • Breite 15,5 m (RQ 15,5), • etwa 40% Überholstrecken je Fahrtrich- tung.
0
RedPanther  07.01.2024, 15:16
@Sakul777
Schon mal auf einer Landstraße gefahren? Rand meist sehr kaputt + wenn man mal unvorsichtig ist rutscht man ins Gras und dann rip

Man ist als Fahrer nicht "mal unvorsichtig". Wenn man nicht in der Lage ist, geradeaus zu fahren, hat man zu Fuß zu gehen!

Dieses Argument ist in etwa so klug, als würdest du extra langsam und vorsichtig fahren, weil du weißt dass du eine halbe Flasche Wodka gesoffen hast und jetzt nicht mehr so schnell reagierst.

Schau meine Antwort auf meine Frage unten an! 1,5 Meter sind immer noch einzuhalten!!!!

Nein. Ich habe dir den entsprechenden Paragraphen der StVO oben verlinkt. Kannst du anklicken und lesen. Steht nichts von 1,5 m oder 2 m Seitenabstand gegenüber Rollerfahrern drin.

a) Landstraße Kategorie LS I: Merkmale: • durchgängig drei Fahrstreifen, • Fahrstreifenbreite 3,50 m (Überholspur 3,25 m), • Breite 15,5 m (RQ 15,5), • etwa 40% Überholstrecken je Fahrtrich- tung.

Was genau willst du mir damit sagen?

0

§ 2 Abs. 2 StVO

Rechtsfahrgebot!

" (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren" gilt auch für Zweiräder.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

§ 2 Abs. 2 StVO

"Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."

Sakul777 
Fragesteller
 07.01.2024, 14:36

Passt hier nicht + mein Fahrlehrer hat es mir anders beigebracht.

1
migebuff  07.01.2024, 14:38
@Sakul777

Was passt daran nicht? Begründe bitte außerdem, warum dein Fahrlehrer deiner Ansicht nach mehr zu sagen hat als die Straßenverkehrsordnung.

2
Sakul777 
Fragesteller
 07.01.2024, 14:40
@migebuff

"Soll man auf dem Roller rechts oder in der Fahrbahnmitte fahren? Der ADAC empfiehlt, als Rollerfahrer selbstbewusst die Mitte der Fahrbahn zu benutzen – schon aus Gründen der eigenen Sicherheit."

0
migebuff  07.01.2024, 14:45
@Sakul777

Das ist keine Antwort auf meine Frage. Die gesetzliche Regelung steht über der Meinung irgendeiner Firma.

1
Darf ich hier mit den Motorroller in der Mitte fahren, um gefährliche Überholabstände zu verhindern?

StVO §2 Abs.2 beantwortet deine Frage:

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Sakul777 
Fragesteller
 07.01.2024, 14:37

Mit dem Fahrrad vllt.

0
Antitroll1234  07.01.2024, 14:38
@Sakul777

StVO spricht dort von Fahrzeugen und ja auch ein Fahrrad zählt dazu 🤷‍♂️

2
Sakul777 
Fragesteller
 07.01.2024, 14:42

Der minimale Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand beträgt, laut einschlägigen Urteil 100 cm.

Rechnet man dazu die Breite des einspurigen Fahrzeug und berücksichtigt die Gesamtfahrbahnbreite mit 360 cm, dann ergibt sich daraus quasi mittiges fahren.

Die StVO sagt nichts darüber aus , dass ein einspuriges Fahrzeug seinen eigenen Sicherheitsabstand verletzen muss, nur um einem überholenden Fahrzeug Platz zu machen.

0
Antitroll1234  07.01.2024, 14:44
@Sakul777
Die StVO sagt nichts darüber aus , dass ein einspuriges Fahrzeug seinen eigenen Sicherheitsabstand verletzen muss, nur um einem überholenden Fahrzeug Platz zu machen.

Sagt auch niemand, hat auch nichts mit StVO §2 Abs.2 zu tun und auch nichts mit deiner gestellten Frage 🤔

1
migebuff  07.01.2024, 14:50
@Sakul777

Von welchem "einschlägigen Urteil" ist in deinem quellenlosen Zitat die Rede? Aktenzeichen, Link? Kopierst du einfach nur wahlos zusammenhanglose Texte, weil dir die unmissverständlichen, gesetzlichen Regelungen nicht passen?

1
Sakul777 
Fragesteller
 07.01.2024, 14:51
@migebuff

Da du hier noch nichts sinnvolles zu meiner Frage beigetragen hast, werde ich dir auch nicht mehr antworten.

0
migebuff  07.01.2024, 15:02
@Sakul777

Das Urteil bezieht sich, wie selbstverständlich nicht anders zu erwarten, auf den Abstand zu parkenden Fahrzeugen innerhalb geschlossener Ortschaften, bei denen sich Türen öffnen könnten.

Deine Frage dreht sich um das Fahren außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, wo keine Fahrzeuge am Straßenrand parken.

Da du hier noch nichts sinnvolles zu meiner Frage beigetragen hast, werde ich dir auch nicht mehr antworten.

Du wirfst wahllos die haarsträubendsten Falschaussagen in den Raum, stellt quellenlose Zitate von privaten Internetseiten über die gesetzlichen Vorschriften der StVO, berufst dich auf Urteile, die nicht ansatzweise zum geschilderten Sachverhalt passen und erdreistet dich dann noch, dich darüber zu beschweren, dass jemand dein wirres Geschreibsel hinterfragt?

3
RedPanther  07.01.2024, 15:09
@Sakul777
OLG Celle Urt. v. 06. 11. 2018, Az. 14 U 61/18

Inwiefern bezieht sich dieses Urteil auf Rollerfahrer auf Landstraßen?

Niemals vergessen: Gerichtsurteile betrachten immer sehr konkrete Einzelfälle. Sobald in einem anderen Fall irgendwas anders ist, kannst du es nicht mehr 1:1 übertragen.

1