Darf ich die EU Flagge auf meinem Kennzeichen abkleben?

4 Antworten

Nein !

Siehe §22 StVG

1) Wer in rechtswidriger Absicht

  1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
  2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
  3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

davon abgesehen ist das Ausgegebene Kennzeichen mit dne Zulassungsbescheinigungen eine Urkunde

§ 267 StGB Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Polizeiliches Kennzeichen ist ein Dokument und jegliche Manipulation auch immer welcher Art ist ein Straftatbestand und ein offizialdelikt. da haben Staatsanwälte weng Sinn für Humor wenn es denn lustig sein soll..

Jegliche änderungen an einem Kennzeichen sind verboten!

Selbst der kleine Aufkleber muss wieder ab

jegliche Änderung oder beklebung ist verboten u wird teuer