Darf ich das unbebaute Nachbargrundstück benutzen um mit dem Bagger meinen Garten neu zu gestalten?

10 Antworten

Ja... Darf er.

Manche mähen einen Teil absichtlich nicht, damit Insekten dort besser leben können.

Nur weil ihr euren Garten für Insekten unbewohnbar macht, muss das nicht jeder machen.

Natürlich wird er es verbieten können und zusätzlich noch eine Anzeige stellen, wenn ihr es ohne Erlaubnis macht.

Fragen ist also das Mindeste, was machen kann. Ggf. auch eine Alternative überlegen. Immerthin könnte da auch etwas drauf stehen, so das es auch ohne dem Grundstück gehen muss.

Der erste Schritt wäre, den Eigentümer des Grundstückes um Erlaubnis zu fragen. Ohne dessen Erlaubnis geht zunächst nichts. Könnte zu einer Anzeige führen, wenn das Grundstück ohne Erlaubnis befahren würde.

Ist euere Massnahme nicht herzustellen, ohne dass das Grundstück befahren werden muss, der Eigentümer es aber nicht zulässt, muss man das Gericht einschalten.

Das Gericht kann eine Befahrung des Grundstücks erlauben, auch wenn der Eigentümer es nicht zulassen wollte. Er muss es nach dem Gerichtsentscheid und ihr müsst das Gelände dann wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen. Z. B. eiebnen ect.

Woher ich das weiss ? Bin in der Baubranche Tätigung hatte einen ähnlichen Fall.

Da verbot der Nachbar, dass eine Abstützung des Turmdrehkranes auf sein naturbelassenes Grundstück steht. Erst durch Gerichtsbeschluss konnte die Baufirma den Turmdrehkran so aufstellen, wie es die Räumlichkeit eben zulässt und das mit Nutzung des Nachbarschaftgrundstückes. Es war gerade mal 1 Quadratmeter um den es ging. Der Nachbar (Lehrer) zu keinerlei Entgegenkommen bereit. Erst durch Zwang musste er sich dem Gerichtsurteil beugen.

Klar darf der Besitzer es dir verbieten da es sein Eigentum is. Rede(t) vernünftig mit ihm/ihr und klärt das wenn er/sie allerdings nein sagt muss das akzeptiert werden. Bevor es noch zu net Anzeige o. So kommt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Darf uns der Eigentümer des Grundstückes verbieten sein Grundstück für diese Zeit zu betreten bzw.zu befahren, wenn wir es danach wieder ordnungsgemäß in den jetzigen (leider verwahrlosten) Zustand herstellen?

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Grundsätzlich darfst Du garnichts - ohne Erlaubnis - benutzen, was Dir nicht gehört,

Was für Dich verwahrlost aussieht mag für den Besitzer / Eigentümer ganz anders aussehen, möglicherwiese sogar - naturbelassen - so gewollt.

Was hält Dich davon ab, den Besitzer/Eigentümer um Erlaubnsi zu fragen ?