Darf eine Person zur Beweissicherung fotografiert werden, wenn sie gerade eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat begeht?
Unser Nachbar hat ohne Genehmigung und ohne Vorankündigung mit der Heckenschere unsere Hecke geschnitten und hat die Leiter angestellt, um von einer Ziersteinmauer an unserer Terrasse abgeblühte Stauden komplett raus zu reißen und zu entsorgen. Wir haben es mitbekommen, da unser Hund angeschlagen hat. Vom Fenster aus haben wir die Aktion des Nachbarn fotografiert. Dürfen diese Fotos als Beweis für eine Anzeige verwendet werden oder greift hier § 201a StGB - unerlaubtes Fotografieren?
5 Antworten
Nein, der Tatbestand des § 201 StGB ist nicht erfüllt.
ja, ich meine schon, da er an euer eigentum geht auf eurem grundstück und die sachen ja nicht zu ihm rüber ragen.
Nö - die Fotos werden ja nicht veröffentlicht sondern nur den Behörden zur Verfügung gestellt. Die entscheiden dann.
Recht auf das eigene Bild
Nein. Das Recht am eigenen Bild resultiert aus Art. 2 GG. Es findet (teilweise) Ausprägung in §§ 22 ff. KUG, aber eben nicht vollständig. Es zählt zu den sog. "sonstigen Rechten" des § 823 BGB und deshalb kann es auch über das KUG hinaus zu Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüchen (§ 1004 BGB) kommen (vgl. u.A. BGH, Urteil vom 13.10.2015 – VI ZR 271/14)
Ja, aber die Beweissicherung bei einer Straftat wiegt schwerer!
Der Zweck heiligt die Mittel. Solange du die Bilder nicht im Netz teilst oder sie anderweitig verbreitest
anders dann, wenn sie zu ihm rüber ragen. dann dürfte er überragende teile abschneiden, die auf sein grundstück zu fallen drohen. geht zum anwalt.https://www.justiz.nrw/WebPortal//Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Zivilgericht/nachbarrecht/index.php
§ 1004 BGB