Darf eine Person zur Beweissicherung fotografiert werden, wenn sie gerade eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat begeht?

5 Antworten

Nein, der Tatbestand des § 201 StGB ist nicht erfüllt.

ja, ich meine schon, da er an euer eigentum geht auf eurem grundstück und die sachen ja nicht zu ihm rüber ragen.

Nö - die Fotos werden ja nicht veröffentlicht sondern nur den Behörden zur Verfügung gestellt. Die entscheiden dann.

Recht auf das eigene Bild

Dichterseele  07.11.2021, 16:37

Das gibt es nur im Falle einer unerlaubten Veröffentlichung.

2
Grinzz  07.11.2021, 17:21
@Dichterseele

Nein. Das Recht am eigenen Bild resultiert aus Art. 2 GG. Es findet (teilweise) Ausprägung in §§ 22 ff. KUG, aber eben nicht vollständig. Es zählt zu den sog. "sonstigen Rechten" des § 823 BGB und deshalb kann es auch über das KUG hinaus zu Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüchen (§ 1004 BGB) kommen (vgl. u.A. BGH, Urteil vom 13.10.2015 – VI ZR 271/14)

1
Dichterseele  08.11.2021, 20:47
@Grinzz

Ja, aber die Beweissicherung bei einer Straftat wiegt schwerer!

0

Der Zweck heiligt die Mittel. Solange du die Bilder nicht im Netz teilst oder sie anderweitig verbreitest