Welche Straftaten begehen sie?

2 Antworten

  • § 303 StGB Sachbeschädigung durch das Sprayen
  • § 86a StGB verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen durch das öffentliche Posten
  • § 123 StGB ggf Hausfriedensbruch da die auf der jungentoilette nichts zu suchen haben.

da sie mit 13 aber nicht strafmündig sind hat dies keine strafrechtlichen Auswirkungen.
zivilrechtlich sind sie aber durchaus Deliktfähig, also Schadenersatzpflichtig. Der Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ ist übrigens blödsinn

Answer1234567  21.01.2022, 01:36

Den Hausfriedensbruch halte ich persönlich für abwegig. Ansonsten gebe ich dir aber Recht.

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Da sie erst 12 sind, wird da nichts passieren ausser den üblichen Peinlichkeiten (gespräch mit Eltern, etc...).

NonNam  20.01.2022, 16:09

Nun ja. Die Kosten für Entfernung der Hakenkreuze werden sie zu tragen haben.

Und Schulintern wird da mit Sicherheit auch noch etwas folgen.

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