Darf eine Lehrerin in dem Fall das Handy wegnehmen?

5 Antworten

Wenn die Handyregelung in der Schule besagt, dass das Handy im Schulgelände/ im Schulgebäude verboten sind, dann darf sie dir das Handy jederzeit abnehmen. Egal ob du bereits Schule aus hast oder nicht. Am Ende hast du die Regel missachtet.

Wenn Handynutzung in der Schulordnung verboten ist, dann darf sie das. Ob sie anderen Schülern auch ihr Handy wegnimmt, spielt in diesem Zusammenhang keinerlei Rolle.

Solange der Schulregel besagt, kein Handy in der Schule, auch außerhalb des Unterrichts, wird das Handy einfach einkassiert

  1. Die Schule ist kein öffentliches Gebäude.
  2. Die Handyordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände.
  3. Es ist unerheblich, ob du bereits Unterrichtsschluss hattest oder nicht.

Kommt drauf an, wie die Schule zu Handynutzung steht.

Du hast das Handy im Schulgebäude genutzt.
Da ists egal ob das wärend dem Unterricht war oder nicht.