Darf ein Vermieter einfach so jemanden rauswerfen?

12 Antworten

Doch das kann er. Es ist im Mietvertrag genau geregelt, welche Personen in diesem Haus wohnen. Sollte sich jemand "einnisten" ist dies ein Verstoß gegen den Vertrag. Es muss zumindest vorher mit dem Vermieter abgeklärt werden, wenn Freund/Freundin einziehen. Einfach so geht das einfach nciht


xChemiker50BSGx  16.10.2019, 21:58

Moment. Von "einziehen" ist keine Rede.
Es geht nur darum, hin und wieder jemanden übernachten zu lassen. Das hat nichts mit Untermiete oder sonst was zu tun.

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Eule014 
Fragesteller
 16.10.2019, 22:01

Er hat nur eine Nacht einmal eine Person übernachten lassen und danach sagte der Vermieter zu ihm wenn er noch einmal eine Person (nur für eine Nacht) übrnachten lässt, schmeißt er ihn raus.

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poldiac  16.10.2019, 22:30
@Eule014

Ich empfehle Dir da erstmal ein ruhiges Gespräch. Im Allgemeinen kommt er damit aber nicht durch.

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albatros  17.10.2019, 10:24
@Eule014

das wäre widerrechtlich bzw. unzulässig. die Kündigung deshalb unwirksam.

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"Einfach so" darf ein Vermieter das nicht - wenn aber die anderen Mieter stärker gestört werden, Gäste dauerhaft mitwohnen oder ständig wechselnde Personen(gruppen) in der Wohnung übernachten, wird das gegen den Mietvertrag verstoßen

Nein, jeder hat das Recht, Besuch zu empfangen. Auch über Nacht.

Es müssen schon andere Gründe vorliegen, wie extremes Fehlverhalten von Seiten des Besuches.


poldiac  16.10.2019, 21:59

Im normalen Maße stimmt das. Wenn es überhand nimmt, kann es allerdings schwierig werden. Besonders natürlich auch, wenn die Gäste Stress für die Hausgemeinschaft bedeuten. Gewisse Kosten werden pro Person in den Nebenkosten berechnet und das würde dann ja auch nicht mehr passen.

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Rendric  16.10.2019, 22:10
@poldiac

Ja, dazu gibt es kein festes Maß, aber so als Richtwert sagt man, wenn der Besuch 6 Wochen übersteigt. Aber ich denke, hier ging es um einen einmaligen und shcon gar nicht zusammenhängenden Besuch.

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Schlicht und einfach - jeder darf "jederzeit" ( bis zu ca. 6 Wochen gilt jemand als Besuch ) Schlafgäste in seine Mietwohnung einladen / aufnehmen. Das geht einen Vermieter nichts an und berechtigt ihn noch viel weniger Mieter und Schlafgäste hinauszuwerfen.

Tja und ein Vermieter hat auch nichts in der Wohnug eines Mieters "zu suchen".

Nur wenn der Besuch länger als 6 Wochen bleibt, kann er das untersagen.