Darf ein Schulpsychologe das Jugendamt verständigen ohne die Einwilligung des Kindes?
6 Antworten
Kommt drauf an. Bei einer akuten Gefährdung des Kindes MUSS der Schulpsychologe wehen seiner Fürsorgepflicht dieses sogar dem Jugendamt melden, sonst bekommt er Probleme.
Wirklich klar ja oder nein kann man hier aber nicht sagen - wir wissen nicht worum es genau geht, wie alt das Kind ist und so weiter. Wenn du also einen konkreten Fall hast, kannst du gern weiter ausholen. Ansonsten kann man nur grob sagen: Der Schulpsychologe ist unter bestimmten Umständen verpflichtet, das Jugendamt einzuschalten. Aber natürlich gibt es da Spielraum. Wenn es andere Wege gibt und das Kind darum bittet, das Jugendamt aus dem Spiel zu lassen, kann er dem natürlich nachkommen. Immer unterschiedlich und nach dem jeweiligen Fall zu beantworten.
Gewalt gegen Kinder ist eine akute Gefährdung des Kindeswohls. Kommt das regelmäßig vor und gibt das Kind dieses an, ist der Psychologe zu einer Meldung verpflichtet.
Kommt drauf an.
Wenn eine ernsthafte Gefahr besteht - für das Kind oder für das Umfeld des Kinds - dann ist der Schulpsychologe sogar verpflichtet, alles zu tun, um diese Gefahr abzuwenden.
Wenn er der Auffassung ist, dass dringlich - im Interesse des Kindes gehandelt werden muss - wird er es dürfen, allerdings würde er in jedem Fall versuchen das Kind in eine solche Entscheidung einzubeziehen.
Solange er nicht aus irgendwelchen Gründen der Schweigepflicht unterliegt, ja.
Aber wenn man zu solchen Leuten geht gibt es doch immer eine Schweigepflicht
Ja, das darf er/sie.
Also ich habe keine konkrete Geschichte aber ich habe mich gefragt, was mit Kindern ist die zu hause von ihren Eltern geschlagen werden, aber das "Normal" für zum Beispiel die Mutter ist, weil sie aus so einem Land kommt wo das als normal gilt.