Darf ein Pabst seine Wahl ablehnen?

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Die Frage stellt sich so gar nicht, ob ein zum Bischof von Rom Erwählter seine Wahl ablehnen darf. Das würde ja bedeuten, dass dem in das Amt Gewählten im Moment der Wahl die mit dem Amt verbundenen Gewalten übertragen werden. Eine Ablehnung wäre dann der Amtsverzicht direkt nach erfolgter Wahl.

Es ist aber viel einfacher, da der Gewählte gemäß c. 332 § 1 CIC seine rechtmäßige Wahl erst einmal annehmen muss:

"Volle und höchste Gewalt in der Kirche erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl zusammen mit der Bischofsweihe. Deshalb besitzt ein zum Papst Gewählter, der schon die Bischofsweihe empfangen hat, diese Gewalt vom Augenblick der Wahlannahme an. Wenn der Gewählte noch nicht Bischof ist, ist er sofort zum Bischof zu weihen."

Bedeutet im Klartext: Nimmt ein Gewählter die Wahl zum Papst nicht an, ist er auch nicht Papst.

Ein Verzicht auf ein Kirchenamt ist immer möglich, so auch hinsichtlich des Papstamtes:

"Jeder, der handlungsfähig ist, kann auf ein Kirchenamt aus gerechtem Grund verzichten." (c. 187 CIC)

Mit Bezug auf das Papstamt normiert c. 332 § 2 CIC entsprechend cc. 188 und 189 § 1 CIC:

"Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird."

Tritt der Papst also rechtmäßig von seinem Amt zurück, wie es zuletzt Benedikt XVI. tat, besitzt dieser zum Zeitpunkt der Rechtskraft seines Amtsverzichtes keinerlei Gewalten mehr, die mit dem Amt, auf das er verzichtet, verbunden sind.

Im Falle von Franziskus und Benedikt XVI. also von zwei Päpsten zu reden, entbehrt jeglicher ekklesiologischer und kanonistischer Grundlage.

Der Gewählte wird gefragt ob er annimmt; er kann also auch Nein sagen. Dann geht die Wählerei erneut los.

Obwohl unter Garantie Niemand gewählt wird, der von vorneherein sagte, er will nicht.

Hallo!

Das grundsätzliche Recht dazu hätte er, aber ich denke nicht, dass er davon Gebrauch machen würde & die Kardinäle andererseits wohl auch keinen hochbetagten Papst zur Wahl aufstellen würden, der schon gesundheitlich stark beeinträchtigt ist und bei dem es sich abzeichnet, dass er eventuell nur bedingt oder kaum fähig ist, das Amt auszuüben.

"Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?" fragt der Kardinaldekan nach erfolgter Wahl den anwesenden gewählten Kardinal (theoretisch ist jeder männliche Katholik wählbar - im Prinzip werden aber fast immer wahlberechtigte [vor der Vollendung des 80. Lebensjahres] Kardinäle gewählt). Wenn er nun diese Frage bejaht, ist er per sofort der neue Bischof von Rom (Papst). Wenn er verneint, müssen die Wahlgänge fortgesetzt werden.

Ja das kann er. Er kann sogar von seinem Amt zurücktreten - siehe Benedikt. Er muss gar keine Gründe dafür nennen. Da aber bei einer Ablehnung KEIN Papst gewählt wurde, dringt das nicht in die Öffentlichkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium und 20 Jahre Gemeindeerfahrung